Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 18.12.2025 um 18:00 Uhr, Treffpunkt: Kindergarten im Ortsteil Bierlingen, (danach wird die Sitzung ab ca. 19:15 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt) wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Sitzung (nicht den Ortstermin Kindergarten Bierlingen) über den You-Tube Kanal der Gemeinde zu verfolgen. Den Link hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.starzach.de.
TAGESORDNUNG
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Nr. |
Betreff |
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Drucksache |
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1. |
Ortstermin Kindergarten Bierlingen Hier: Sachstandsbericht; Erweiterung und Sanierung |
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2. |
Fragestunde für Kinder, Jugendliche und Einwohner*innen |
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3. |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
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4. |
Schaffung von Planungsrecht auf dem Flurstück 3343, OT Bierlingen für die Familien Hellstern und Brand |
2025/131 |
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5. |
Erstellung einer Überdachung der bestehenden Terrasse auf dem Flst.-Nr. 1049/32, Kugelwasen 2, 72181 Starzach, Ortsteil Felldorf (Befreiungsantrag) |
2025/134 |
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6. |
Nachgenehmigung Anbau eines Balkons am bestehenden Wohnhaus auf dem Flst.-Nr. 1358/1, Bahnhofstraße 18, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen |
2025/135 |
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7. |
Entwicklung des Grundschulstandortes mit Ganztagesbetrieb in Starzach, |
2025/136 |
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8. |
Straßeninstandsetzungsarbeiten im Haushaltsjahr 2025 |
2025/109 |
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9. |
Anpassung der Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung |
2025/094 |
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10. |
Einführung eines Fahrradleasing-Modells für Beschäftigte der Gemeindeverwaltung („JobRad“) |
2025/133 |
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11. |
Erlass einer Rechtsverordnung über die Sperrzeit in Gaststättenbetrieben während der Fasnet 2026 |
2025/130 |
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12. |
Bekanntgaben |
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13. |
Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte |
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Thomas Noé
Bürgermeister
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 16 FwG hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 24.11.2025 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am 24. November 2025 folgende Satzung beschlossen
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. Juli 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 24.11.2025 folgende Gebührensatzung über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. Juli 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 24. 11.2025 folgende Satzung (Hausordnung) über die Benutzung der Starzacher Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 24.11.2025 folgende Satzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 24. November 2025 folgende Satzung beschlossen.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Aufgrund von §§ 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 24. November 2025 folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.