Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 01.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
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Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 25.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest.
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Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 25.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest.
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Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 01.12.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest.
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Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 01.12.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest.
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Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 01.12.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest.
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Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 16 FwG hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach am 27.04.2026 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen.
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Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FWG) hat der Gemeinderat am 27. April 2026 2025 folgende Satzung beschlossen
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Die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 08.03.2026 kann hier heruntergeladen werden.
Die öffentliche Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann hier heruntergeladen werden.