In den nächsten Tagen gehen Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025 zu.
In diesem kombinierten Gebührenbescheid sind die im vergangenen Jahr fällig gewesenen Vorauszahlungsraten berücksichtigt, so dass sich mit den von Ihnen übermittelten Zählerständen entweder eine Überzahlung oder eine Restforderung ergibt.
Die Restforderungen werden am 16.04.2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.
Denjenigen Gebührenschuldnern, welche der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag zu diesem Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.
Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Die Wasser- und Abwassergebühren 2025 haben sich gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 nicht verändert. Die Gebühr für Frischwasser beträgt somit 2,32 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), die Gebühr für Schmutzwasser 3,16 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.
Die Grundgebühr für einen Standard-Wasserzähler (Mehrstrahl-Nassläufer Q3=4 (R80) bleibt unverändert bei 1,33 €/Monat (zzgl. 7 % MwSt.).
Für „Spezial-Wasserzähler“ werden folgende Zählergebühren pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) erhoben:
Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs des vergangenen Jahres wurden auch die künftigen, zum 31.05., 31.07., 30.09. und 30.11. fälligen Vorauszahlungsraten für das Jahr 2026 neu festgesetzt.
Zur Berechnung der Vorauszahlungsraten wurden die am 24.11.2025 durch den Gemeinderat beschlossenen und zum 01.01.2026 in Kraft getretenen, geänderten Gebühren (Frischwasser 1,90 €/m³ zzgl. 7 % MwSt., Schmutzwasser 4,89 €/m³, Niederschlagswasser 0,37 €/m²) zugrunde gelegt.
Diese neu festgesetzten Abschläge können Sie ebenfalls dem Gebührenbescheid für das Abrechnungsjahr 2025 entnehmen.
Im Gebührenbescheid sind auch die Abwassergebühren für die Zisternenwassernutzung für häusliches Brauchwasser enthalten. Alternativ wird hierbei der Zählerstand der zur Messung dieses Wasserverbrauchs speziell eingebauten Wasseruhr zugrunde gelegt oder aber es erfolgt die pauschale Veranlagung (wie vom jeweiligen Grundstückseigentümer gewünscht), wobei in diesem Falle eine pauschale Abwassermenge von 10 m³ pro Jahr und Person zugrunde gelegt wird. Dabei werden alle Personen berücksichtigt, die am Jahresende in dem betreffenden Wohngebäude amtlich gemeldet waren.
Darauf hinweisen möchten wir nochmals in diesem Zusammenhang, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und nicht der Mieter den kombinierten Gebührenbescheid erhalten wird, zumal nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinde nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Allerdings ist in diesen Fällen die Verbrauchsstelle (Mietwohnung) auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich.
Somit hat bei einem Mieterwechsel intern der Vermieter gegenüber dem auszuziehenden Mieter für die jeweilige Abrechnung Sorge zu tragen. Dies trifft auch bei Grundstücken mit mehreren Mietwohnungen zu, zumal in derartigen Fällen lediglich der Hauptwasserzähler abgelesen und dessen Messergebnis bei der Abrechnung zugrundegelegt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel der Zählerstand der jeweiligen Wasseruhr vom Vermieter in dessen eigenem Interesse festgehalten werden muss.
Auch bei einem Gebäudeverkauf sollte der Wasserzählerstand dem Steueramt mitgeteilt werden, damit zum Datum des Eigentumswechsels eine Abrechnung erstellt werden kann.
Sollten zu diesen Gebührenbescheiden Rückfragen bestehen, so steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Starzach,
Frau Rebmann: Tel. 07483/188-32 (E-Mail:
Frau Steffen: Tel. 07483/188-35 (E-Mail:
gerne zur Verfügung.
Zahlreiche Menschen aus der Region folgten dem Aufruf der DKMS und kamen am vergangenen Samstag zur Registrierungsaktion für Tobias und andere Blutkrebserkrankte in die Mehrzweckhalle nach Wachendorf. Mit ihrer Registrierung als potenzielle Stammzellspender:innen schenken sie nicht nur Tobias, sondern vielen Patientinnen und Patienten weltweit neue Hoffnung. Insgesamt kamen vor Ort über 90 Registrierungen für Tobias und andere Betroffene zustande.
Der Aktionstag war geprägt von großem ehrenamtlichem Engagement und beeindruckender Gemeinschaft. Über 15 Kuchenspenden wurden abgegeben, dazu kamen viele weitere Beiträge zur Verpflegung wie Getränkespenden und Leberkäsebrötchen. Mit viel Einsatz wurde organisiert, informiert und unterstützt – es entstand eine Atmosphäre, die von Zusammenhalt und Mitgefühl getragen war.
Ein besonderer Dank gilt dem DRK Ortsverein Starzach für die tatkräftige Unterstützung vor Ort. Ebenso danken wir allen freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie allen Personen und Unternehmen, die mit der Weiterverbreitung des Aufrufs zum Gelingen der Aktion beigetragen haben. Dieses starke Netzwerk aus Familie, Freundeskreis, Vereinen sowie regionalen Unternehmen hat eindrucksvoll gezeigt, was gemeinsam möglich ist.
Ihre Dankbarkeit bringt Tobias’ Mutter in bewegenden Worten zum Ausdruck:
„Ganz herzlichen Dank an alle, die nach Wachendorf zur DKMS-Aktion für unseren Tobias gekommen sind! Ein besonderer Dank geht an das DRK Ortsverein Starzach, an die DKMS, an alle freiwilligen Helfer und alle Geschäfte und Firmen, die unsere Plakate ausgehängt oder auch eigene Typisierungsaktionen gestartet haben - ohne Eure Hilfe wäre dieser Tag nicht möglich gewesen! Es wurden Unmengen an tollen Kuchen gebacken, Leberkäsweckle belegt und wir hatten so viele nette Gespräche…es war unbeschreiblich! Auch im Namen von Tobias, der sehr gerührt war von so viel Hilfe und Zuspruch: DANKE!“
Wer keine Zeit hatte vorbeizukommen, kann sich in nur wenigen Minuten über www.dkms.de/tobias das Registrierungsset nach Hause schicken lassen.
Die Registrierung geht ganz einfach und schnell:
Anschließend werden die Gewebemerkmale im Labor bestimmt.
Achtung: Spender:innen, die bereits registriert sind, müssen nicht erneut teilnehmen.
Nach Abschluss der Registrierung stehen die pseudonymisierten Daten für die weltweite Spendersuche zur Verfügung. Eine Stammzellspende ist ab dem 18. Geburtstag und bis zum 61. Lebensjahr möglich. Besonders wichtig sind junge Spender:innen, denn aus medizinischen Gründen werden sie häufiger für eine Stammzellentnahme angefragt.
Auch eine Geldspende kann Leben retten, denn der gemeinnützigen DKMS entstehen für die Neuaufnahme jeder Spenderin oder jedes Spenders Kosten in Höhe von 50 Euro.
DKMS Spendenkonto
Empfänger: DKMS Donor Center gGmbH
IBAN: DE81 7004 0060 8987 0009 58
Verwendungszweck: Tobias
Hintergründe und Bildmaterialien zu diesem Aufruf finden Sie unter: https://mediacenter.dkms.de/patientenaktion/tobias-will-leben/
Wer wir sind:
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.
Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:
Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach
Ab kommendem Montag, 02. März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.
In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.
Wir möchten Sie nochmals darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.
Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH hat sich bereits im Vorfeld mit einigen Gebäudeeigentümern schriftlich in Verbindung gesetzt (bzw. wird sich noch in Verbindung setzen), um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.
Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.
Wichtige Hinweise zum Zählerwechsel:
Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.
Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.
Überprüfung der Hundesteuer in Starzach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es wurde festgestellt, dass in Starzach einige Hunde nicht angemeldet sind. Während die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Hundesteuer ordnungsgemäß zahlen, entziehen sich andere ihrer Verpflichtung.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30.09.2025 daher beschlossen, dem mit einer Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma entgegenzuwirken.
Die Gemeinde wird dabei von einem in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen, der Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen, unterstützt. Bei entsprechendem Klärungsbedarf werden Mitarbeiter dieses Unternehmens in Absprache mit der Gemeinde Haushalte vor Ort aufsuchen.
Letzte Aufforderung zur Anmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde:
Sollten Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden Sie hiermit aufgefordert, die Anmeldung umgehend, jedoch bis spätestens 10.03.2026 nachzuholen.
Danach muss neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werden. Wie in § 12 unserer Hundesteuersatzung festgelegt, kann vorsätzliches und leichtfertiges Nicht-Anmelden auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte an
Eine Anmeldung zur Hundehaltung ist auch online möglich unter: www.Starzach.de / Rathaus / Dienstleistungen A - Z / „H“ Hundesteuer inkl. Anmeldung!
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Am 08.03.2025 stehen die Landtagswahl und mindestens ein Bürgerentscheid (Kommunale Wahl) an. Veröffentlichungen der Gemeinde zu den Wahlen finden sich in einem eigenen Bereich.
Die Gemeindeverwaltung ist verantwortlich für zahlreiche öffentliche Aufgaben, die das tägliche Leben der Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Dies spiegelt sich in den vielen Services, welche von uns angeboten werden.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben, um mehr über unsere individuellen und liebevollen Trauungsdienstleistungen in Starzach zu erfahren. Bei uns stehen Sie und Ihre Liebe im Mittelpunkt, und wir sind hier, um Ihren besonderen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.