Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag 26. April 2021 in der Mehrzweckhalle im Ortsteil Wachendorf statt.
Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg wird laufend angepasst.
Die derzeit gültige Verordnung kann hier eingesehen werden.
Weitere wichtige Informationen für Starzach sind unter diesem Menüpunkt ersichtlich.
Es kommt auf jeden Einzelnen von uns an!
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag 26. April 2021 in der Mehrzweckhalle im Ortsteil Wachendorf statt.
Die Gemeinde Starzach sucht für die Starzacher Kindertagesstätten zum frühestmöglichen Zeitpunkt
pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Vollzeit oder Teilzeit (unbefristet)
Informationen über die Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de unter der Rubrik "Leben in Starzach – Kindergärten".
Die Gemeinde Starzach sucht
Ferienjobber (m/w/d) für den Bauhof
Auch dieses Jahr sucht der Bauhof für die Pfingst- und Sommerferienzeit nach fleißigen Helfer*innen.
Aufgrund von §28 Abs. 1 Satz 1 und § 28a Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten - Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der derzeit gültigen Fassung, §20 Absatz 1 und 2 der Verordnung der Landesregierung über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) in der derzeit gültigen Fassung, §1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) vom 19. Juli 2007 in der jeweils gültigen Fassung, § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erlässt die Gemeinde Starzach für das gesamte Gemeindegebiet folgende
in Starzach, Ortsteil Felldorf vom 21.12.2020
Der Gemeinderat hat am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten
Bebauungsplan „Mühringer Straße“
im Ortsteil Felldorf
einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Lärmbelästigung und zurückgelassener Müll auf den Freizeitgeländen mit Grillplätzen obwohl diese geschlossen sind
Die Freizeitgelände mit Grillplätzen der Gemeinde sollen als Erholungs- und Rastmöglichkeiten für die Allgemeinheit dienen. Es gibt für sie Benutzungsordnungen, die u. a. Regeln, dass man sich dort nur für zwei Stunden ohne Genehmigung aufhalten darf.
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 12. April 2021.
Liebe Eltern,
wie nahe die Pandemie an uns allen ist, haben wir in den letzten Wochen feststellen müssen, als in Bierlingen drei Gruppen quarantänebedingt geschlossen werden mussten.
Es ist inzwischen bekannt, dass gerade in Kinderbetreuungseinrichtungen viele Ansteckungen stattfinden.
Die unternehmerischen Erfolgsgeschichten der Standortagentur Tübingen – Reutlingen – Zollernalb gehen in die vierte Auflage.
Nächster Schauplatz: Starzach, die schwäbische Toskana.
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2006 ist in der Bundesrepublik am 10.07.2013 in Kraft getreten.
Zwischenzeitlich sind mehr als 170 Staaten dieser völkerrechtlich verbindlichen UNESCO-Konvention beigetreten.