bei der Landtagswahl 2021
Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg wird laufend angepasst.
Die aktuelle Verordnung kann hier eingesehen werden.
Weitere wichtige Informationen für Starzach sind unter diesem Menüpunkt ersichtlich.
Es kommt auf jeden Einzelnen von uns an!
bei der Landtagswahl 2021
Die vergangene Woche war für den Südwesten Baden-Württembergs schneereich. Wir möchten uns deshalb herzlich bei unserem Winterdienst-Team bedanken.
Dieses war von früh am Morgen bis spät in den Abend hinein unermüdlich im Einsatz, um die Wege in Starzach, wo immer möglich, von Schnee frei zu räumen.
Die hohen Schneelasten der vergangenen Woche haben Bäume beschädigt. Teilweise drohen deshalb Bäume umzustürzen oder Astbruch. So auch entlang des Teilstücks des Neckartal-Radweges zwischen Börstingen und Sulzau. Bis diese Gefahren beseitigt wurden, bleibt dieses Teilstück des Neckartal-Radweges für die Öffentlichkeit weiterhin gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung auch auf anderen Wegen auf die Gefahren durch Schneebruch zu achten.
Ihre Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bierlingen und Sulzau ist wieder geöffnet.
Ihre Gemeindeverwaltung
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 18. Januar 2021.
In den vergangenen Tagen wurden die vom Regionalen Rechenzentrum Reutlingen erstellten Hundesteuerbescheide für das Jahr 2021 auf der Basis der in der Hundesteuersatzung festgesetzten Hundesteuersätze zugestellt.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
zu Ihrem und unserem Schutz ist das Rathaus in Starzach-Bierlingen auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Termine können Sie per Telefon, E-Mail oder im Bürgerbüro auch über das Online-Formular vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
in Starzach, Ortsteil Wachendorf vom 21.12.2020
Der Gemeinderat hat am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, die als Anlage beigefügte
Abrundungssatzung „Oberer Mühleweg“
im Ortsteil Wachendorf
einschließlich der für ihren Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.
in Starzach, Ortsteil Felldorf vom 21.12.2020
Der Gemeinderat hat am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten
Bebauungsplan „Mühringer Straße“
im Ortsteil Felldorf
einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Zum Glück wurde eine Regelungslücke bei der Corona Verordnung vom 8.Januar 2021 geschlossen (Stand 12.01.21), so dass es nun auch öffentlichen Bibliotheken möglich ist einen Abholservice anzubieten.
So können Sie ab sofort per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellen und am kommenden Dienstag ab 16 Uhr kontaktlos abholen.