Die Gemeinde Starzach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz starzach.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website fehlen noch.
  • Inhalte in Gebärdensprache sind aufgrund des hohen Aufwandes nicht vorhanden.
  • PDF-Dateien sind in der Regel noch nicht barrierefrei. Auf die Nachbereitung bereits bestehender PDFs wird aus Ressourcengründen verzichtet. Neue PDF-​Dateien sollen künftig gemäß den Richt­li­ni­en für Bar­rie­re­frei­heit erstellt werden.
  • Benutzerdefinierte Browsereinstellungen werden nur partiell respektiert
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Syntaxanalyse (9.4.1.1 nach Norm EN 301549)

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.09.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung vom 18.08.2024 und anschließender Anpassungen / Korrekuren erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Falls Sie Rückmeldungen oder Fragen zur Barrierefreiheit der Internetpräsenz der Gemeinde Starzach haben, nutzen Sie bitte das Webmaster Kontaktformular.

Der Webmaster ist auch direkt über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Webseite:   https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.