Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag 18. Dezember 2025 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr mit einem Ortstermin in der Kindertageseinrichtung Bierlingen. Danach wird die Sitzung ab ca. 19:15 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt.
Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.
Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 18.12.2025 um 18:00 Uhr, Treffpunkt: Kindergarten im Ortsteil Bierlingen, (danach wird die Sitzung ab ca. 19:15 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt) wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Sitzung (nicht den Ortstermin Kindergarten Bierlingen) über den You-Tube Kanal der Gemeinde zu verfolgen. Den Link hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.starzach.de.
TAGESORDNUNG
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Nr. |
Betreff |
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Drucksache |
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1. |
Ortstermin Kindergarten Bierlingen Hier: Sachstandsbericht; Erweiterung und Sanierung |
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2. |
Fragestunde für Kinder, Jugendliche und Einwohner*innen |
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3. |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse |
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4. |
Schaffung von Planungsrecht auf dem Flurstück 3343, OT Bierlingen für die Familien Hellstern und Brand |
2025/131 |
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5. |
Erstellung einer Überdachung der bestehenden Terrasse auf dem Flst.-Nr. 1049/32, Kugelwasen 2, 72181 Starzach, Ortsteil Felldorf (Befreiungsantrag) |
2025/134 |
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6. |
Nachgenehmigung Anbau eines Balkons am bestehenden Wohnhaus auf dem Flst.-Nr. 1358/1, Bahnhofstraße 18, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen |
2025/135 |
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7. |
Entwicklung des Grundschulstandortes mit Ganztagesbetrieb in Starzach, |
2025/136 |
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8. |
Straßeninstandsetzungsarbeiten im Haushaltsjahr 2025 |
2025/109 |
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9. |
Anpassung der Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung |
2025/094 |
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10. |
Einführung eines Fahrradleasing-Modells für Beschäftigte der Gemeindeverwaltung („JobRad“) |
2025/133 |
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11. |
Erlass einer Rechtsverordnung über die Sperrzeit in Gaststättenbetrieben während der Fasnet 2026 |
2025/130 |
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12. |
Bekanntgaben |
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13. |
Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte |
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Thomas Noé
Bürgermeister
Ab Donnerstagnachmittag, 11.12, bis Freitagnachmittag, 12.12.2025 sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Es können in dieser Zeit keine Nachrichten gesendet oder empfangen werden. Alle E-Mails werden ab Montag, 15.12.2025 von uns bearbeitet.
Danke für Ihr Verständnis!
Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., die Unfallkasse BW sowie das Land Baden-Württemberg setzen sich gegen die steigende Zahl von Elterntaxis ein
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld, die gezielte Förderung der Eigenständigkeit von Kindern auf dem Schulweg und vor allem die Sensibilisierung der Erziehungsverantwortlichen für die Gefahren von Elterntaxis sind die erklärten Ziele des landesweiten Projekts „Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi“. Der Startschuss zu dieser gemeinsamen Aktion von Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., Unfallkasse Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Ministerium für Verkehr sowie Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fiel am 1. Dezember 2025 an der Teichwiesenschule in Korntal-Münchingen. In den kommenden Wochen werden rund 2.000 Banner in Baden-Württemberg für den sicheren Schulweg zu Fuß werben.
Immer mehr Eltern setzen auf das sogenannte Elterntaxi – und bringen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis vor die Schultür. Dieses auf den ersten Blick praktische und gut gemeinte Fahrverhalten sorgt im Alltag für Stress, Chaos und vor allem für Gefahrensituationen auf dem Schulweg. Der dadurch verdichtete und unübersichtliche Verkehr direkt vor Bildungseinrichtungen schafft Unsicherheit und Unübersichtlichkeit. Kurzzeitiges Halten in zweiter Reihe, plötzliches Wenden oder das Ein- und Aussteigen im fließenden Verkehr stellen ein erhebliches Risiko dar. Die neue Aktion flankiert die Bemühungen des Landes Baden-Württemberg für mehr Verkehrssicherheit im Umkreis von Schulen.
„Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder immer noch die beste Art, um zur Schule zu kommen. Mit unserer gemeinsamen Aktion appellieren wir nachdrücklich an die Eltern, die eigenständige Mobilität ihrer Kinder zu unterstützen“, sagt Burkhard Metzger, der Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. „Weniger Elterntaxis bedeuten ein Plus an Sicherheit, denn gut eingeübte Schulwege fördern die Mobilitätsentwicklung der Kinder und ihre eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr.“
Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, betonte: „Ein eigenständiger und aktiver Schulweg ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit, Selbstvertrauen und Bewegungsfreude unserer Kinder. Zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein bedeutet nicht nur Bewegung an der frischen Luft, sondern auch Begegnungen, kleine Abenteuer und wichtige Lernerfahrungen, die kein Elterntaxi ersetzen kann. Wenn wir als Erwachsene unseren Kindern diesen Freiraum geben, stärken wir ihr Selbstvertrauen und tragen gleichzeitig zu mehr Sicherheit vor den Schulen bei. Ich möchte alle Eltern ermutigen, ihren Kindern diesen Schritt zuzutrauen und sie auf dem Weg zur eigenständigen Mobilität zu begleiten. Genau dafür setzen wir uns auch mit dem Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule ein.“
Staatssekretär Volker Schebesta: „Die Initiative 'Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi' ist ein wichtiger Aufruf an alle Eltern, ihre Kinder zu ermutigen, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Jedes Elterntaxi weniger bedeutet nicht nur mehr Sicherheit vor den Schulen, sondern fördert Bewegung und Selbstständigkeit unserer Kinder. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass der Schulweg zu Fuß wieder zur Regel wird, anstatt zur Ausnahme.“
Karin Hoffmann, Abteilungsleiterin Sicherheit und Gesundheit der UKBW: „Unser gesetzlicher Auftrag – als Unfallkasse Baden-Württemberg – sind sichere und gesunde Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler. Mit den Bannern wollen wir maßgeblich dazu beitragen, Eltern und auch Schüler zu motivieren, morgens das Auto stehen zu lassen und Elterntaxis sichtbar zu reduzieren. Unser Schulprojekt „Tag der Schülersicherheit“ zeigt, dass es viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV sicher zur Schule zu kommen. Dafür qualifizieren wir Kinder frühestmöglich und auf spielerischer Weise, Spaß an Bewegung zu vermitteln. Damit prägen wir das Mobilitätsverhalten bereits im Kindesalter und machen sie fit für den Straßenverkehr!“
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht zum Ausbildungsstart am 01.09.2026 eine motivierte, verantwortungsvolle und zuverlässige Persönlichkeit als
Auszubildende/r zum/zur
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Fachrichtung Kommunalverwaltung
welche sich durch folgendes auszeichnet:
Das trifft auf dich zu und du kannst vieles mit ja beantworten? Dann sollten wir uns kennenlernen!
Folgende Fakts und Vorteile würden dich mit einer Ausbildung bei uns erwarten:
Wir hoffen, dich nun endgültig überzeugt zu haben! Melde dich bei uns und wir vereinbaren gerne in persönliches Kennenlernen. Bewerbe dich dazu bitte bis zum 11.01.2026 mit einem Motivationsschreiben, Lebenslauf und den letzten beiden Zeugnissen sowie ggf. Praktikumsnachweisen digital per E-Mail an:
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Solltest du noch Fragen haben oder weitere Infos benötigen, so stehen dir Maren Ganion, Tel. 07483/188-20, E-Mail
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere engagierte
pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Vollzeit sowie in Teilzeit mit 40% / 60%
(unbefristet)
die mit Herz, Kreativität und Freude Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und gemeinsam mit uns eine lebendige, wertschätzende Lern- und Lebensumgebung gestalten möchten.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Sie passen perfekt zu uns, wenn Sie nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch mit Herz, Engagement und Freude im pädagogischen Alltag wirken. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die…
Wir bieten:
Bei uns erwartet Sie mehr als ein Arbeitsplatz – Sie finden ein Umfeld, in dem Sie sich fachlich entfalten und menschlich wohlfühlen können:
Wenn Sie Lust haben, Teil unseres engagierten Teams zu werden und Kinder auf ihrem Weg zu begleiten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 11.01.2026 bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt
Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zu unseren Einrichtungen sowie dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24 und für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtungen „LaLeLu“ im Ortsteil Bierlingen sowie „Hand in Hand“ im Ortsteil Wachendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine
pädagogische Fachkraft (m/w/d)
als Inklusionskraft
in Teilzeit 30-40% (befristet)
Informationen über die Einrichtung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Wir bieten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 14.12.2025 bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Bitte teilen Sie in Ihrer Bewerbung auch mit, welche Kindertageseinrichtung Sie ggf. für Ihre Mitarbeit präferieren oder ob für Sie eine Tätigkeit grundsätzlich in beiden Einrichtungen denkbar wäre.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Gemeinderat eine Reihe von Satzungen bzw. Satzungsänderungen beschlossen.
Im einzelnen handelt es sich hierbei um
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Beschlüsse erfolgt im Starzach Boten und im Bereich Bekanntmachungen.
Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Starzach setzt nach § 50a Absatz 1 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) abweichend von § 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 LGrStG aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke fest.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen bietet in ihren Kindertageseinrichtungen verschiedene Ausbildungsplätze/-wege zum Ausbildungsstart am 01.09.2026 an:
Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Bewerbungsprofil:
Wir bieten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 11.01.2026 per E-Mail bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail:
Für weitere Auskünfte zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten/-wegen sowie unseren Einrichtungen steht Ihnen Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Am 08.03.2026 stehen die Landtagswahl und mindestens ein Bürgerentscheid (Kommunale Wahl) an. Um diese Wahlen ordnungsgemäß abwickeln zu können, ist eine entsprechende Zahl von Wahlhelfern in den einzelnen Wahllokalen notwendig. Gerade die Suche nach Wahlhelfern ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, wobei wir uns ausdrücklich bei den bisherigen Wahlhelfern für ihren Einsatz nochmals recht herzlich danken möchten. Deshalb bitten wir auch diesmal die Bevölkerung wieder um tatkräftige Unterstützung bei der Durchführung der Wahl, für die es eine kleine Entschädigung gibt.
Es wird eine Schulung für die Wahlhelfenden stattfinden. Der Termin dafür steht noch nicht fest.
Sollten Sie Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte beim Hauptamt der Gemeinde Starzach Tel. 07483/188-28, Herr Scholz oder unter
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