Die Gemeindeverwaltung Starzach weist darauf hin, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Jahresprogramm 2024 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ neu ausgeschrieben hat.
Das ELR- Programm umfasst insgesamt vier Förderschwerpunkte:
- Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und daher weiterhin im ELR gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden. - Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“
Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch • Umnutzungen leerstehender Gebäude, • Aufstockungen von Gebäuden, • umfassende Modernisierungen, • sowie innerörtliche Nachverdichtungen - Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren- und Dienstleistungen (Dorfläden, Einzelhandel, Dorfgasthäuser, etc.) - Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“
Schaffung und Anpassung von Gemeindebedarfseinrichtungen. 5. Förderschwerpunkt „Arbeiten“ Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Starzach, welche eine entsprechende Maßnahme planen, werden dazu aufgerufen, die Fördermöglichkeiten über das ELR-Programm in Anspruch zu nehmen und sich aus diesem Grunde bei der Gemeindeverwaltung Starzach zu melden.
Wer Interesse an einer Förderung nach dem ELR-Programm hat, sollte sich baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Scholz, Telefonnummer: 07483/188-44 melden. Die komplette Ausschreibung des Jahresprogramms 2024 sowie die möglichen Fördersätze sind auf der Homepage der Gemeinde Starzach (www.starzach.de) eingestellt. Bis spätestens Freitag, den 22.09.2023 müssen sämtliche Antragsunterlagen, nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung, vorliegen, um die Antragsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen zu wahren.
Die Abgabe der Unterlagen bzw. die Antragsstellung wird die Gemeindeverwaltung für Sie vornehmen. Mit einer Förderzusage ist frühestens Anfang März 2024 zu rechnen. Vor der Bewilligung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.
Zusätzliche Informationen
Ausschreibung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Übersicht nach Förderschwerpunkten und Projektarten
Weitere Informationen auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg