Laut Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Starzach vom 26.11.2018, § 17 Anlage des Anschlussnehmers, Absatz 1, Satz 1 ist
„Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Grundstücksanschluss - mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde - der Anschlussnehmer verantwortlich.“
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Die regelmäßige Wartung der Abstellhähne (Absperrventile) an der Wasseruhr ist essenziell, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und um einen Wasserschaden bei einem Zählerwechsel oder einer Reparatur zu vermeiden.
Zudem ist die Wartung der Hausinstallation für Wasser entscheidend für die Hygiene, Sicherheit und Langlebigkeit der Anlage. Der Anschlussnehmer/Eigentümer ist für die Instandhaltung der Hausinstallation verantwortlich.
So wird u.a. empfohlen, die Absperrventile alle 3 bis 6 Monate (mindestens aber 2-mal jährlich) zu betätigen, um ein Festsetzen zu verhindern.
Außerdem wird empfohlen, Wartungen an den Hausinstallationsanlagen durch einen zugelassenen Fachbetrieb vornehmen zu lassen, da es sich hierbei auch um Verschleißteile handelt.
Nähere Informationen/Erläuterungen hierzu können Sie auch der Homepage der DVGW e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) entnehmen.
Ihre Gemeindeverwaltung!
Bis Donnerstag, den 02. April 2026 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026 ansehen.
Sirenen dienen dazu, die Bevölkerung in besonderen Situationen schnell und unüberhörbar zu erreichen. Ihr markantes Signal durchdringt den Alltag und macht sofort aufmerksam. So können viele Menschen gleichzeitig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden und erhalten eine schnelle Orientierung im Notfall.
Damit im Ernstfall alles zuverlässig funktioniert, werden die Sirenen regelmäßig überprüft und getestet. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch bekannt, dass unsere Sirenen früher am ersten Samstag im Monat zu hören waren. Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Landkreis Tübingen. Die Sirenenproben erfolgen nun nach einem gemeinsamen Konzept für alle Gemeinden im Landkreis.
Die Probewarnungen der Sirenen finden im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt
04. April 2026
04. Juli 2026
10. September 2026 (bundesweiter Warntag)
10. Oktober 2026
Die Warnung erfolgt jeweils um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.
Wichtiger Hinweis:
In Starzach wird die Sirene auch zur Alarmierung der Feuerwehr (Feueralarm) genutzt. Das bedeutet, dass nicht jedes Sirenensignal automatisch auf einen Katastrophenfall hinweist. Die verschiedenen Sirenentöne haben unterschiedliche Bedeutungen. Eine Übersicht und Erklärung der Signale finden hier.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Sirenenproben Unregelmäßigkeiten auffallen – zum Beispiel wenn eine Sirene nicht zu hören ist oder ungewöhnliche Signale auftreten – bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Hinweise aus der Bevölkerung sind für uns sehr hilfreich, denn nur so können mögliche Probleme erkannt und behoben werden. Sie können sich hierfür gerne per E-Mail an
Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben und Wohnen – Im Notfall“.
In den nächsten Tagen gehen Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Abrechnungsjahr 2025 zu.
In diesem kombinierten Gebührenbescheid sind die im vergangenen Jahr fällig gewesenen Vorauszahlungsraten berücksichtigt, so dass sich mit den von Ihnen übermittelten Zählerständen entweder eine Überzahlung oder eine Restforderung ergibt.
Die Restforderungen werden am 16.04.2026 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.
Denjenigen Gebührenschuldnern, welche der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird dieser Betrag zu diesem Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.
Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Die Wasser- und Abwassergebühren 2025 haben sich gegenüber dem 2. Halbjahr 2024 nicht verändert. Die Gebühr für Frischwasser beträgt somit 2,32 €/m³ (zzgl. 7 % MwSt.), die Gebühr für Schmutzwasser 3,16 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m² versiegelter Grundstücksfläche.
Die Grundgebühr für einen Standard-Wasserzähler (Mehrstrahl-Nassläufer Q3=4 (R80) bleibt unverändert bei 1,33 €/Monat (zzgl. 7 % MwSt.).
Für „Spezial-Wasserzähler“ werden folgende Zählergebühren pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.) erhoben:
Auf der Grundlage Ihres Wasserverbrauchs des vergangenen Jahres wurden auch die künftigen, zum 31.05., 31.07., 30.09. und 30.11. fälligen Vorauszahlungsraten für das Jahr 2026 neu festgesetzt.
Zur Berechnung der Vorauszahlungsraten wurden die am 24.11.2025 durch den Gemeinderat beschlossenen und zum 01.01.2026 in Kraft getretenen, geänderten Gebühren (Frischwasser 1,90 €/m³ zzgl. 7 % MwSt., Schmutzwasser 4,89 €/m³, Niederschlagswasser 0,37 €/m²) zugrunde gelegt.
Diese neu festgesetzten Abschläge können Sie ebenfalls dem Gebührenbescheid für das Abrechnungsjahr 2025 entnehmen.
Im Gebührenbescheid sind auch die Abwassergebühren für die Zisternenwassernutzung für häusliches Brauchwasser enthalten. Alternativ wird hierbei der Zählerstand der zur Messung dieses Wasserverbrauchs speziell eingebauten Wasseruhr zugrunde gelegt oder aber es erfolgt die pauschale Veranlagung (wie vom jeweiligen Grundstückseigentümer gewünscht), wobei in diesem Falle eine pauschale Abwassermenge von 10 m³ pro Jahr und Person zugrunde gelegt wird. Dabei werden alle Personen berücksichtigt, die am Jahresende in dem betreffenden Wohngebäude amtlich gemeldet waren.
Darauf hinweisen möchten wir nochmals in diesem Zusammenhang, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und nicht der Mieter den kombinierten Gebührenbescheid erhalten wird, zumal nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinde nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Allerdings ist in diesen Fällen die Verbrauchsstelle (Mietwohnung) auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich.
Somit hat bei einem Mieterwechsel intern der Vermieter gegenüber dem auszuziehenden Mieter für die jeweilige Abrechnung Sorge zu tragen. Dies trifft auch bei Grundstücken mit mehreren Mietwohnungen zu, zumal in derartigen Fällen lediglich der Hauptwasserzähler abgelesen und dessen Messergebnis bei der Abrechnung zugrundegelegt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel der Zählerstand der jeweiligen Wasseruhr vom Vermieter in dessen eigenem Interesse festgehalten werden muss.
Auch bei einem Gebäudeverkauf sollte der Wasserzählerstand dem Steueramt mitgeteilt werden, damit zum Datum des Eigentumswechsels eine Abrechnung erstellt werden kann.
Sollten zu diesen Gebührenbescheiden Rückfragen bestehen, so steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Starzach,
Frau Rebmann: Tel. 07483/188-32 (E-Mail:
Frau Steffen: Tel. 07483/188-35 (E-Mail:
gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.
Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:
Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach
Ab kommendem Montag, 02. März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.
In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.
Wir möchten Sie nochmals darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.
Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH hat sich bereits im Vorfeld mit einigen Gebäudeeigentümern schriftlich in Verbindung gesetzt (bzw. wird sich noch in Verbindung setzen), um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.
Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.
Wichtige Hinweise zum Zählerwechsel:
Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.
Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.
Überprüfung der Hundesteuer in Starzach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es wurde festgestellt, dass in Starzach einige Hunde nicht angemeldet sind. Während die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Hundesteuer ordnungsgemäß zahlen, entziehen sich andere ihrer Verpflichtung.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30.09.2025 daher beschlossen, dem mit einer Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma entgegenzuwirken.
Die Gemeinde wird dabei von einem in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen, der Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen, unterstützt. Bei entsprechendem Klärungsbedarf werden Mitarbeiter dieses Unternehmens in Absprache mit der Gemeinde Haushalte vor Ort aufsuchen.
Letzte Aufforderung zur Anmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde:
Sollten Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden Sie hiermit aufgefordert, die Anmeldung umgehend, jedoch bis spätestens 10.03.2026 nachzuholen.
Danach muss neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werden. Wie in § 12 unserer Hundesteuersatzung festgelegt, kann vorsätzliches und leichtfertiges Nicht-Anmelden auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte an
Eine Anmeldung zur Hundehaltung ist auch online möglich unter: www.Starzach.de / Rathaus / Dienstleistungen A - Z / „H“ Hundesteuer inkl. Anmeldung!
Der diesjährige Jugendbesuch findet vom 02.08.2026 bis 07.08.2026 statt.
Hierzu sind alle Starzacher Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren herzlich eingeladen. Die Einladung ist auf 33 Plätze begrenzt.
Der Unkostenbeitrag beträgt pro Teilnehmer 60 Euro zzgl. 5 Euro Ferienversicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung)
Bei mehreren Teilnehmern einer Familie kommen folgende Staffelpreise des UKB zum Tragen:
1. Kind 60 Euro, 2. Kind 50 Euro, 3. und jedes weitere Kind 40 Euro.
Die Unterbringung erfolgt zu zweit in Gastfamilien. Französischkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht erforderlich. Vorausgesetzt werden gültige Ausweispapiere, Reisefähigkeit, die Übertragung der Aufsichtspflicht sowie die Bereitschaft im kommenden Jahr ebenfalls Jugendliche aufzunehmen.
Auch in diesem Jahr haben unsere französischen Freunde wieder ein interessantes Programm für uns zusammengestellt in dem auch ein Besuch in Paris geplant ist.
Dieser Jugendbesuch wird durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) gefördert
Einfach Anmeldung ausfüllen und bei uns oder im Rathaus abgeben oder per Email bei uns anmelden
Informationen bekommen Sie bei:
Holger Kron
01525-3726552
Ulrike Oppel
In der Röte 3
72181 Starzach
07478-1730
Aufgrund einer Baumaßnahme der Deutschen Telekom kommt es im Bereich Ganser und Brand in Starzach-Bierlingen zu Einschränkungen.
Der Fußgängerverkehr ist im betroffenen Bereich gesperrt, es wurden Sicherungsmaßnahmen entlang des Gehwegs eingerichtet und die Fahrbahn ist eingeengt.
Leider haben wir selbst erst heute von der ausführenden Baufirma über diese Maßnahmen erfahren und können deshalb erst jetzt darüber informieren.
Wir bitten um Verständnis und darum, im genannten Bereich besonders aufmerksam zu sein.
Ab Anfang März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.
In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.
Wir möchten Sie heute schon darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.
Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH wird sich im Vorfeld mit den Gebäudeeigentümern schriftlich in Verbindung setzen, um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.
Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.
Wichtige Hinweise zum Zählerwechsel:
Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.
Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.