Wer nach Starzach zieht oder innerhalb Starzach umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz zwei Wochen nach Umzug bei der Meldebehörde melden.
Mit dem neuen Online-Dienst „elektronische Wohnsitzanmeldung“ geht das ab sofort auch digital – bequem von zu Hause oder unterwegs aus.
Die Gemeindeverwaltung Starzach als Kitaträger, sowie die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Starzach bieten interessierten Eltern Besichtigungstermine in den Kindertageseinrichtungen an.
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.