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Gemeinderat tagt

Details
18. Februar 2026

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag 26. Februar 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr.

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

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Neuverteilung des Starzach Boten am 13.02.2026

Details
18. Februar 2026

Da in der Veröffentlichung zum Bürgerentscheid am 13.02.2026 eine Seite fehlte, wurde am selben Tag ein Neudruck veranlasst und dieser am selben Tag bereits an die Starzacher Haushalte verteilt.

In der korrigierten Version wurde die Seite 9 eingefügt.

Wir bitten höflich um Beachtung und verweisen an dieser Stelle auf die digitale Version, welche auf der Gemeindehomepage einsehbar ist.

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Vollsperrung zwischen Bahnhof Eyach – Börstingen, 16.02 bis 22.02.2026

Details
15. Februar 2026

Im Zuge von Gehölzpflegearbeiten ist es erforderlich, die K6925 zwischen Bahnhof Eyach und Börstingen voll zu sperren. Die Maßnahme wird von der Straßenmeisterei Rottenburg durchgeführt und ist vorgesehen vom 16. Februar bis einschließlich 22. Februar 2026.

Die überörtliche Umleitung erfolgt in beiden Fahrtrichtungen über die L370 und L360. Die Zufahrt zum Bahnhof Eyach ist während dieses Zeitraums von Börstingen aus ausschließlich über die L370 und L360 möglich.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Austausch der Wasserzählermesskapseln in der Gemeinde Starzach durch die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH!

Details
06. Februar 2026

Ab Anfang März 2026 werden in sämtlichen Haushalten auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Starzach die Wasserzählermesskapseln bis einschließlich Ablauf Eichjahr 2027 durch die Firma Systemia Solar GmbH, Partnerunternehmen der Firma Zenner International GmbH & Co.KG aus Saarbrücken, ausgetauscht.

Wasserzaehler26In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zählermesskapsel ausgetauscht, sondern zugleich auch der aktuelle Zählerstand der „alten“ Zählermesskapsel festgehalten, wobei der Wasserverbrauch dann mit auf der Jahresabrechnung für das Jahr 2026 abgerechnet wird.

Wir möchten Sie heute schon darum bitten, den von der Gemeinde Starzach beauftragten Mitarbeitern der Firma Systemia Solar GmbH den Zugang zu Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen und bereits im Vorfeld für einen freien Zugang zu dieser Wasseruhr zu sorgen.

Die Firma Zenner bzw. Systemia Solar GmbH wird sich im Vorfeld mit den Gebäudeeigentümern schriftlich in Verbindung setzen, um einen entsprechenden Austausch-Termin zu vereinbaren.

Die jeweiligen Mitarbeiter der Firma Systemia Solar GmbH haben eine entsprechende Bescheinigung der Gemeindeverwaltung erhalten, dass sie im Auftrag der Gemeinde diese Austauschaktion vornehmen. Letztendlich erfolgt diese für die privaten Haushaltungen kostenlose Austauschaktion hauptsächlich im Interesse der jeweiligen Wasserverbraucher.

ZennerWichtige Hinweise zum Zählerwechsel:

  • Die Wasserversorgung wird kurzzeitig unterbrochen.
  • Während des Zählerwechsels können Geräte und Anlagen, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, nicht betrieben werden. Bitte informieren Sie hierüber auch Ihre Mieter.
  • Nach dem Zählerwechsel kann es zu Funktionsstörungen kommen, wenn die installierten Armaturen wie Wasserfilter, Druckminderer und Absperrventile nicht nach den vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen gewartet wurden.

Um einen reibungslosen Zählerwechsel gewährleisten zu können, überprüfen Sie bzw. Ihr Installateur daher unbedingt vor dem vereinbarten Termin zum Zählerwechsel Ihr System, sodass die Funktion gewährleistet ist.

Sollte bei der Installation der neuen Wasseruhr Mängel festgestellt werden (z.B. Absperrhahn klemmt oder ist undicht etc.) kann die durch die Gemeinde zum Zählerwechsel beauftragte Firma Systema Solar leider keine Reparatur der privaten Installationsanlage vornehmen. Diese Mängel müssen durch eine privat beauftragte Sanitärfirma, auf Kosten des Anschlussnehmers, behoben werden.

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Rathaus geschlossen

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01. Februar 2026

Das Rathaus hat am Rosenmontag (16.02.) sowie am Fasnetsdienstag (17.02.) geschlossen.

Am Aschermittwoch (18.02.) haben wir wie gewohnt für Sie geöffnet.

Die Gemeindeverwaltung

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Markungsputzete 2026 - Starzach räumt auf!

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19. Januar 2026

Unsere Gemeinde ist unser Zuhause. Wir gehen hier spazieren, genießen die Natur rund um Starzach und fühlen uns wohl. Damit das auch so bleibt, möchten wir gemeinsam aktiv werden. Deshalb laden wir herzlich ein!

Markungsputzete am Samstag, 14. März 2026

Gemeinsam wollen wir unsere Wege, Wiesen, Plätze und Randbereiche von liegengebliebenem Müll befreien und damit einen kleinen, aber wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten. Von den Kleinsten bis zu den Großen – alle können mitmachen. Jede Unterstützung zählt.

Warum mitmachen?

Weil wir Verantwortung für unsere Gemeinde übernehmen möchten. Weil ein sauberes Umfeld allen guttut und weil gemeinsames Anpacken verbindet.

Gut zu wissen!

Handschuhe, Müllsäcke und Verpflegung werden zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Informationen zum Ablauf und zu den Treffpunkten gibt es nach der Anmeldung.

Wir freuen uns über zahlreiche

Anmeldungen bis zum 22. Februar bei Jacqueline Hechler

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Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg:

Details
16. Januar 2026

Bis zum 28. Februar müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 26. Auswahlrunde bewerben.

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher

Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Telefon: 07071 757-3327

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/

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Bürgermeisteramt Starzach
Hauptstraße 15, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen

Öffnungszeiten:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr – Montag, Mittwoch, Donnerstag
15:00 Uhr – 18:30 Uhr – Dienstag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr – Freitag

Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mitarbeitende (mit individuellen Kontaktmöglichkeiten)

Terminvereinbarung Bürgerbüro

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Tübingen:
DE 38 6415 0020 0005 0781 85

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG:
DE 74 6416 1397 0095 9250 07

Hier finden Sie unser SEPA-Lastschriftmandat

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