Vor dem Hintergrund der bald anstehenden Bundestagswahl steht das Rathaus möglichen Wahlvorschlagsträgern ausnahmsweise der 23., 27., und 30. Dezember 2024 und der 2. und 3. Januar 2025 offen, damit diese eine Wählbarkeitsbescheinigung und ggf. Wahlrechtsbescheinigung erhalten können. Wir möchten Sie bitten, zu den regulären Öffnungszeiten einen Anruf unter 074831880 zu tätigen und/oder direkt am Rathaus zu klingeln.
Weitere Dienstleistungen können in den genannten Zeiten nicht erbracht werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für die Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen ist für das Standesamt ein Bereitschaftsdienst eingerichtet am:
Freitag, 27.12.2024 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Tel.-Nr. 07483 188-20
Schriftliche Anfragen stellen Sie bitte an
Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Starzach, Hauptstr. 15, 72181 Starzach eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegenüber dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Bis Donnerstag, den 26. Dezember 2024 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung des Technischen- und Umweltausschusses sowie der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2024 ansehen.
Der Zweckverband Nordstetter Wasserversorgungsgruppe versorgt nach umfangreichen Modernisierungen und dem Einbau einer zentralen Enthärtungsanlage fast 15.000 Einwohner in den Horber Stadtteilen Ahldorf, Betra mit Neckarhausen, Dettensee, Isenburg, Mühringen und Nordstetten, in Empfingen mit Wiesenstetten und Dommelsberg sowie im Stadtgebiet Haigerloch die Orte Bad Imnau und Trillfingen sowie in Starzach die Orte Bierlingen und Felldorf mit Neuhaus mit deutlich weicherem Wasser.
Zwischenzeitlich wurde die Enthärtungsanlage im Wasserwerk Egelstal in Betrieb genommen und es erfolgt über einen gewissen Zeitraum die schrittweise Umstellung der Wasserhärte:
Statt bisher 15,1 Grad Deutscher Härte (Härtebereich hart) wird das Trinkwasser dann ca. 8,2 °dH (Härtebereich weich) aufweisen und ist damit als "weich" einzustufen.
Die geringere Wasserhärte wird sich bei den Warmwassergeräten positiv auf deren Lebensdauer und auf den Energiebedarf auswirken. Bei weichem Wasser muss zudem ca. 30 % weniger Wasch- und Reinigungsmittel eingesetzt werden. Dieser Minderverbrauch entlastet nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Aggressive Reiniger zur Entkalkung von Haushaltsgeräten und Duscharmaturen werden nicht mehr benötigt.
Was haben Sie nach der Umstellung zu beachten:
Wir bitten Sie, die auf den Waschmittelverpackungen nach Härtebereichen unterteilten Dosierungsempfehlungen zu beachten. Weiterhin sind die Einstellungen einzelner Geräte wie z. B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kaffeeautomaten usw. anzupassen. Diese sind den jeweiligen Geräteangaben zu entnehmen. Im Zweifelsfalle sollten fachkundige Firmen hinzugezogen werden.
Des Weiteren sollten nach der Umstellung auf den Härtebereich „weich“ eventuell vorhandene Enthärtungsanlagen außer Betrieb genommen und zwingend durch einen Installations-Fachbetrieb aus der Trinkwasser-Hausinstallation ausgebaut werden, da es ansonsten zu Verkeimungen in Ihrem Hauswassernetz kommen kann oder Korrosionserscheinungen an Chromarmaturen auftreten können. Besitzer von Aquarien empfehlen wir, sich im Fachhandel beraten zu lassen.
In Einzelfällen könnte es in der Übergangszeit von einigen Wochen vorkommen, dass sich durch die geänderte Wasserzusammensetzung kleinere Eintrübungen im Wasser ergeben, die jedoch keinerlei Beeinträchtigung der Wasserqualität darstellen und gesundheitlich unbedenklich sind. Durch Spülen der Hausleitung kann hier Abhilfe geschaffen werden. Wir empfehlen, eingebaute Wasserfilter in dieser Umstellungsphase von Zeit zu Zeit zu kontrollieren und gegebenenfalls zu spülen.
Bei Fragen zur Umstellung bzw. Wasserqualität können sich die Verbraucher gerne an den Zweckverband Nordstetter Wasserversorgungsgruppe zu den Betriebszeiten des Wasserwerks wenden. Das Wasserwerk ist telefonisch erreichbar unter Tel. 07451 2280 von Montag bis Freitag, 8:30 – 12:30 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr bzw. per E-Mail an
Verband mit frischem Kurs unter neuer Führung
Am heutigen Donnerstagvormittag (14.11.24) fand die jährliche Mitgliederversammlung des Schwäbische Alb Tourismusverbands (SAT) im beeindruckenden ehemaligen Kloster Urspring in Schelklingen statt. Rund 100 Tourismusschaffende aus der gesamten Region folgten der Einladung des SAT für einen gemeinsamen Rückblick auf ein dynamisches Tourismusjahr, zur Besprechung wichtiger Zukunftsthemen und natürlich zum persönlichen Austausch. Als Ehrengast nahm auch Staatssekretär Dr. Patrick Rapp (MdL) an der Versammlung teil und referierte zum Thema „Qualität im Tourismus“.
Stefan Tluczykont (Alb-Donau-Kreis), Dr. Rainer Wetzler (Urspringschule im ehem. Kloster Urspring) und Schelklingens Bürgermeister Ulrich Ruckh begrüßten die anwesenden Touristikerinnen und Touristiker in der diesjährigen Veranstaltungslocation. SAT-Vorsitzender Mike Münzing lobte in seiner Eröffnungsrede die Urspringschule als „außergewöhnlichen Ort mit Historie, Gegenwart und ganz viel Zukunft.“ Er bedankte sich im Rückblick auf das Tourismusjahr 2024 bei allen Mitgliedern und Partnern für die großartige Zusammenarbeit für den Tourismus auf der Schwäbischen Alb.
Dass Qualitätstourismus eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die nur in Zusammenarbeit gelingen kann, verdeutlichte auch Staatssekretär Dr. Patrick Rapp (MdL) in seinem Vortrag: „Guter Tourismus funktioniert nur gemeinsam und wenn alle Akteure am selben Strang ziehen. Angebote von Qualität enden nicht an Orts- und Regionalgrenzen. Wir brauchen Leuchttürme statt Kirchtürme.“ Die Schwäbische Alb sei hier aus seiner Sicht auf einem sehr guten Weg. Des Weiteren schließe Qualitätstourismus alle ein – nicht nur die Gäste, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, für die die Tourismusregion der Wohn- und Lebensraum ist. Rapp ging in diesem Kontext außerdem auf die große Bedeutung des Tourismus für die Region und das Land ein. Mit einem generierten Bruttoumsatzvolumen von rund 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2023, was einem Zuwachs von 4,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 entspricht, konnte im vergangenen Jahr ein neuer Höchstwert auf der Schwäbischen Alb erwirtschaftet werden. Dieser Wert entspricht rein rechnerischen 40.000 Vollzeitarbeitsplätzen und ist damit ein zentraler Wirtschaftsfaktor und Jobmotor für die Region (Quelle: dwif-Studie 2024). Als Querschnittsbranche hat der Tourismus somit für die Schwäbische Alb eine große strukturpolitische Bedeutung. Dr. Patrick Rapp wies auch mit Nachdruck auf die indirekten, positiven Auswirkungen des Tourismus, z.B. als Standortfaktor für Unternehmen, hin. Er warnte davor in Zeiten angespannter Haushalte wichtige Investitionen in den Tourismus einzusparen: „Jeder Euro, der in Tourismus fließt, kommt vielfach zurück“, resümierte Rapp und stellte dem SAT für 2025 eine Umstellung der Fördermittelvergabe seitens des Wirtschaftsministeriums in Aussicht. Dadurch stünden dem SAT mehr Mittel für das allgemeine Marketing zur Verfügung.
Holger Bäuerle, der seit August 2024 als neuer Geschäftsführer an der Spitze des Verbands steht, konnte krankheitsbedingt leider nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Seinen Jahresbericht aus der Geschäftsstelle übernahm Mike Münzing, der bis zur Nachbesetzung der Stelle interimsmäßig die Geschäftsführung des SAT übernommen hatte. In diesem Kontext bedankte er sich beim Team der Geschäftsstelle für die gute Überbrückung dieser Übergangsphase. Trotz Wechsel der Geschäftsführung wurden 2024 zahlreiche Projekte weiter vorangetrieben und der Tourismus aus der Schwäbischen Alb entwickelt sich sehr positiv: „Die Gäste- und Übernachtungszahlen verzeichnen seit Jahren ein stetiges Wachstum. Mit über 4 Millionen Übernachtungen von Januar bis August 2024 wurde im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,4 % erreicht. „Die zwar kontinuierliche, aber nicht explosionsartige Zunahme des Tourismus ermöglicht uns, stetig mitzuwachsen und den Prozess mit neuen Angeboten und Besucherlenkungsmaßnahmen zu begleiten und zu gestalten“, resümierte Münzing. Auf diesem Wege könne eine nachhaltige Tourismusentwicklung wunderbar gelingen.
Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen, die Holger Bäuerle für die Schwäbische Alb verstärkt angehen möchte: „Dieser zentrale Aspekt sollte die Basis für alle künftigen Themen und Projekte darstellen, um die Region auch für kommende Generationen als Urlaubsziel und Lebensraum zu erhalten“, betont er. „Wir wollen den natürlichen Reichtum der Schwäbischen Alb bewahren und gleichzeitig neue, nachhaltige Angebote schaffen“, erklärte Bäuerle weiter.
Darüber hinaus beschäftigen sich die Verantwortlichen beim SAT derzeit intensiv mit der Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Arbeitsprozesse der Destination Management Organisation (DMO). Im Oktober wurde das Team der Geschäftsstelle im Umgang mit KI geschult und ab 2025 folgt die feste Integration bestimmter Tools in verschiedenen Bereichen. „Der sinnvolle Einsatz von KI kann uns helfen, effizienter zu arbeiten, die Servicequalität zu verbessern und neue, datenbasierte Angebote zu entwickeln“, so Bäuerle. Um Missbrauch und Fehlnutzung vorzubeugen und die Authentizität der Kommunikation zu bewahren, werden derzeit interne Richtlinien erarbeitet wie, wofür und unter welchen Bedingungen KI vom SAT genutzt werden soll. Im Rahmen der Mitgliederversammlung hielt Martin Birchmeier von Realizing Progress einen spannenden Vortrag zum Thema „KI im Tourismus“.
Aktuell wird beim SAT zudem an einer Reihe neuer Projekte gearbeitet. Dazu gehört unter anderem ein „Qualitätskonzept Bike“ unter Federführung des SAT und in Zusammenarbeit mit der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW). Ziel des Pilotprojekts ist die Schaffung landesweit einheitlicher Qualitätsstandards für naturnahe Radangebote. Des Weiteren gibt es eine neue, digitale Lern- und Weiterbildungsplattform für Tourismusschaffende der Schwäbischen Alb. Eine neue Wirtschaftskooperation konnte 2024 mit Interstuhl auf den Weg gebracht werden.
Die Gemeindeverwaltung Starzach als Kitaträger, sowie die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Starzach bieten interessierten Eltern Besichtigungstermine in den Kindertageseinrichtungen an.
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.