Im Rahmen der Programmierungsarbeiten der neuen Sirenenanlage wird am Freitag, 21. März 2025 in allen Ortsteilen ein Probealarm ausgelöst.
Wir möchten die Bevölkerung darauf hinweisen, dass es sich hierbei ausschließlich um einen technischen Test handelt und keine Gefahr besteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Vollsperrung ab Montag, 17. März bis Freitag, 11. April 2025
Ab Montag, 17. März 2025 beginnen die Forstarbeiten durch die Forstwirtschaft der Freiherren von Ow-Wachendorf zwischen Frommenhausen und Wachendorf, der sogenannten Wachendorfer Steige. In der darauffolgenden Woche ab dem 24. März 2025 lässt das Regierungspräsidium Tübingen dann zwei Fahrbahnsetzungen in der L 392 sanieren. Die Arbeiten erstrecken sich von der unteren Burgmühle bis zum Ortseingang von Wachendorf. Auslöser für die jetzt erforderlichen Bauarbeiten sind die Extremwettereignisse im Mai und Juni 2024, die zu Fahrbahnsetzungen in der Landesstraße führten. Um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und den Straßenkörper zu stabilisieren findet ein Bodenaustausch und ein Neuaufbau mit Geozellen in den betroffenen Bereichen statt. Bei Geozellen handelt es sich um ein wabenähnliches System welches lagenweiße übereinander verbaut oder auf der Böschung verlegt und mit anstehendem Boden oder Fremdmaterial verfüllt wird. Die aus Kunststoffstreifen bestehenden Geozellen stabilisieren den eingebauten Boden und reduzieren die auftretenden Spannungen im Untergrund, wodurch ein belastbarer Erdkörper entsteht. Diese Arbeiten können aus Sicherheitsgründen nur unter Vollsperrung erfolgen.
Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, ist es das Ziel die Arbeiten bis Freitag, 11. April 2025 abzuschließen.
Verkehrsführung
Für die koordinierte Durchführung der Forst- und Bauarbeiten ist ab Montag, 17. März 2025 eine Vollsperrung der L 392 ab dem Ortsende von Frommenhausen bis zum Ortsbeginn von Wachendorf erforderlich. Der Verkehr von Frommenhausen nach Wachendorf wird über die L 392 nach Hirrlingen und weiter über die K 6944, K 7165,
Bietenhausen, K 7165 Höfendorf, K 7115, K 6928 und K 6942 nach Wachendorf geführt. In Gegenrichtung erfolgt in die Verkehrsführung in umgekehrter Reihenfolge.
Aus Richtung Frommenhausen ist das Schotterwerk Heinz und die Burgmühle für den Anliegerverkehr erreichbar.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen um Verständnis.
Einschränkungen/Veränderungen im ÖPNV
Während dem Sperrzeitraum wird es zu Eingriffen in den bestehenden Busfahrplan der Linie 7626 kommen. Zu den Hauptverkehrszeiten werden alle Ortschaften weitestgehend mit dem Linienbus bedient. In den Nebenverkehrszeiten (außerhalb des Schülerverkehrs) verkehrt die Linie 7626 über Bieringen nach Wachendorf um die Zuganschlüsse in Rottenburg und Eyach zu erreichen. Die Ortschaften Schwalldorf und Frommenhausen werden auf diesen Kursen nicht angefahren. Alternativ werden die beiden Ortschaften durch einen Shuttleverkehr der Firma Edel bedient. Dieser verkehrte Montag bis Freitag zwischen Schwalldorf – Frommenhausen - Bad Niedernau - Rottenburg ohne Voranmeldung (Linie 7626S).
Da das Fahrplankonstrukt weitestgehend eingehalten werden soll, ist es aufgrund von längeren Fahrzeiten infolge der Umleitungsstrecken leider nicht möglich, Starzach-Wachendorf vollumfänglich zu bedienen. Die Haltestellen am Wohn- und Freizeitgebiet Holzwiesen können im genannten Zeitraum nicht angefahren werden. Zur besseren Ortsanbindung wird eine Ersatzhaltestelle an der Imnauer Straße im Einmündungsbereich zur Trilfinger Straße eingerichtet werden.
Für die Eingriffe bzw. Reduzierungen des Buslinienverkehrs wird um Verständnis gebeten. Die Umleitungsfahrpläne werden an den Haltestellen ausgehängt und können zeitnah online als Minifahrpläne über naldo.de, in der naldo-EFA und naldo-App, so wie nachfolgend abgerufen werden.
Kosten
Die Baukosten für die Sanierungen der Rutschungen belaufen sich auf rund 140.000 Euro und werden vom Land Baden-Württemberg getragen.
Milde Temperaturen und Regen locken die Amphibien aus ihren Winterquartieren. Je nach Wetter- und Höhenlage sowie standortklimatischen Bedingungen differieren die Laichwanderungen im Landkreis Tübingen. Die Wetterlage ist derzeit noch winterlich kalt, doch die biologische Uhr tickt und beim nächsten Wetterumschwung mit nächtlichen Temperaturen ≥ 6° C, nach aktueller Wettervorhersage voraussichtlich ab KW 9, ist mit ausgeprägten Amphibienwanderungen zu rechnen. Kälteeinbrüche unterbrechen diese Wanderungen.
Vor diesem Hintergrund werden in diesen Tagen bis zum 30. April 2025 folgende Straßen- und Wegabschnitte in den Nächten, zwischen 19:00 Uhr bzw. 20:00 Uhr Sommerzeit und 7:00 Uhr am anderen Morgen, gesperrt:
Im Zuständigkeitsbereich der großen Kreisstädte gibt es weitere Sperrungen dieser Art.
Die Schönbuchsteige zum Hofgut Einsiedel und der Verbindungsweg B 297 / Schönbuchsteige (Zufahrt zu den Baggerseeparkplätzen) in Kirchentellinsfurt werden durch fest installierte Schranken ganztags bis zum 30. April gesperrt. Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Die Schranken an den Gemeindeverbindungsstraßen Gomaringen - Öschingen, Salach/Aberwald und Wachendorf - Bietenhausen werden tagsüber sowie in Kältephasen jeweils durch eine lokale Initiative geöffnet und rechtzeitig wieder geschlossen. Bügelschlösser schützen vor Missbrauch. An weiteren Straßenabschnitten des Landkreises, die sich für eine zeitweise Sperrung nicht eignen, wird mit Schildern auf Laichwanderungen hingewiesen, die Geschwindigkeit begrenzt oder Schrittgeschwindigkeit empfohlen.
Wer diese Empfehlung beachtet, gefährdet keine Helfer und ermöglicht den Tieren die Überquerung der Straße. Autofahrer werden um Verständnis und Rücksichtnahme gebeten. Vielen Dank!
Im Zuge von Bauarbeiten im Bereich der Brechengasse in Starzach-Bierlingen kommt es im Zeitraum ab dem 13.02.2025 bis zum 18.02.2025 zu einer Vollsperrung auf Höhe der Gebäude Brechengasse 15/16. Anlieger können jeweils bis zur Absperrung an die Baustelle heranfahren. Für den Durchgangsverkehr, insbesondere auch für die Zufahrt zur Seniorenwohnanlage, sowie die Anfahrt des nordöstlichen Bereichs der Brechengasse wird eine örtliche Umleitung über die Straßen Hauptstraße/Bahnhofstraße/Schwarzwaldstraße/Im Ganser eingerichtet werden.
Anschließend wird ab dem 19.02.2025 bis zum 18.05.2025 eine halbseitige Sperrung im genannten Abschnitt der Brechengasse bestehen, womit eine Befahrbarkeit aber wieder möglich sein wird.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62 000 Haushalte im Südwesten.
Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen. Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten.
Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt. Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten sind zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.
Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.