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Bürgerbüro am 21.04.2026 geschlossen

Details
20. April 2026

Das Bürgerbüro ist am Dienstag, den 21.04.2026, krankheitsbedingt geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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Gemeinderat tagt

Details
17. April 2026

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag 27. April 2026 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 18:00 Uhr mit einer Ortsbegehung im Kindergarten Börstingen. Danach wird die Sitzung ab ca. 18:45 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

 

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Halbseitige Sperrung der L 392 Ortsdurchfahrt in Starzach-Bierlingen, Zeitraum 14.04. – 08.05.2026

Details
13. April 2026

Im Zeitraum von Dienstag, 14.04.2026 bis voraussichtlich Freitag, 08.05.2026 werden an einer Stützmauer in der Ortsdurchfahrt von Starzach-Bierlingen (L 392) auf Höhe des Gebäudes Pfarrgasse 4 Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit kann die Maßnahme nur unter halbseitiger Sperrung der L 392 erfolgen. Der Verkehr wird während der Bauzeit mithilfe einer Lichtsignalanlage an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.

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Wartung / Unterhaltung von Wasser-Hausinstallationen

Details
27. März 2026

Laut Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Starzach vom 26.11.2018, § 17 Anlage des Anschlussnehmers, Absatz 1, Satz 1 ist

„Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Grundstücksanschluss - mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde - der Anschlussnehmer verantwortlich.“

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:

messeinrichtungDie regelmäßige Wartung der Abstellhähne (Absperrventile) an der Wasseruhr ist essenziell, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und um einen Wasserschaden bei einem Zählerwechsel oder einer Reparatur zu vermeiden.

Zudem ist die Wartung der Hausinstallation für Wasser entscheidend für die Hygiene, Sicherheit und Langlebigkeit der Anlage. Der Anschlussnehmer/Eigentümer ist für die Instandhaltung der Hausinstallation verantwortlich.

So wird u.a. empfohlen, die Absperrventile alle 3 bis 6 Monate (mindestens aber 2-mal jährlich) zu betätigen, um ein Festsetzen zu verhindern.

Außerdem wird empfohlen, Wartungen an den Hausinstallationsanlagen durch einen zugelassenen Fachbetrieb vornehmen zu lassen, da es sich hierbei auch um Verschleißteile handelt.

Nähere Informationen/Erläuterungen hierzu können Sie auch der Homepage der DVGW e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) entnehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung!

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Landkreisweite Probealarme der Sirenen

Details
23. März 2026

Sirenen dienen dazu, die Bevölkerung in besonderen Situationen schnell und unüberhörbar zu erreichen. Ihr markantes Signal durchdringt den Alltag und macht sofort aufmerksam. So können viele Menschen gleichzeitig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden und erhalten eine schnelle Orientierung im Notfall.

Damit im Ernstfall alles zuverlässig funktioniert, werden die Sirenen regelmäßig überprüft und getestet. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch bekannt, dass unsere Sirenen früher am ersten Samstag im Monat zu hören waren. Seit diesem Jahr gibt es jedoch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Landkreis Tübingen. Die Sirenenproben erfolgen nun nach einem gemeinsamen Konzept für alle Gemeinden im Landkreis.

Die Probewarnungen der Sirenen finden im Jahr 2026 an folgenden Terminen statt

04. April 2026

04. Juli 2026

10. September 2026 (bundesweiter Warntag)

10. Oktober 2026

Die Warnung erfolgt jeweils um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.

Wichtiger Hinweis:
In Starzach wird die Sirene auch zur Alarmierung der Feuerwehr (Feueralarm) genutzt. Das bedeutet, dass nicht jedes Sirenensignal automatisch auf einen Katastrophenfall hinweist. Die verschiedenen Sirenentöne haben unterschiedliche Bedeutungen. Eine Übersicht und Erklärung der Signale finden hier.

Sollten Ihnen im Zusammenhang mit den Sirenenproben Unregelmäßigkeiten auffallen – zum Beispiel wenn eine Sirene nicht zu hören ist oder ungewöhnliche Signale auftreten – bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Hinweise aus der Bevölkerung sind für uns sehr hilfreich, denn nur so können mögliche Probleme erkannt und behoben werden. Sie können sich hierfür gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 07483 188-31 wenden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben und Wohnen – Im Notfall“.

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Krämermärkte in Starzach

Details
06. März 2026

Flyer Allgemein

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Bauplatzvergabe dreier Bauplätze im Bebauungsplangebiet Mühlacker III in Sulzau

Details
27. Februar 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Baugebiet „Mühlacker III“ ein Bauplatzvergabeverfahren durchzuführen. Grundlage hierfür sind die Bauplatzvergaberichtlinie und Vergabekriterien vom 29.09.2021.

Der Gemeinderat hat für die im Baugebiet „Mühlacker III“ zur Verfügung stehenden Bauplätze folgende Bauplatzpreise festgelegt:

  • Flst. Nr. 10/11, Wohnbebauung, 293.000,00 €    [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 10/12, Wohnbebauung, 218.000,00 € [380 €/m²]
  • Flst. Nr. 12/15, Wohnbebauung, 208.000,00 € [380 €/m²]

Bewerbungen können vom 01.03.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Gemeinde Starzach eingereicht werden. Vor und nach dieser Frist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabekriterien und Richtlinie, der Bewerbungsbogen sowie der Bebauungsplan sind auf der Internetseite der Gemeinde Starzach veröffentlicht. Alles weitere entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsformular Bauplatzvergabe Mühlacker III

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Starzach

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Hundebestandsaufnahme

Details
27. Februar 2026

Überprüfung der Hundesteuer in Starzach

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es wurde festgestellt, dass in Starzach einige Hunde nicht angemeldet sind. Während die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Hundesteuer ordnungsgemäß zahlen, entziehen sich andere ihrer Verpflichtung.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 30.09.2025 daher beschlossen, dem mit einer Hundebestandsaufnahme durch eine externe Firma entgegenzuwirken.

HundebestandsaufnahmeDie Gemeinde wird dabei von einem in diesem Bereich spezialisierten Unternehmen, der Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen, unterstützt. Bei entsprechendem Klärungsbedarf werden Mitarbeiter dieses Unternehmens in Absprache mit der Gemeinde Haushalte vor Ort aufsuchen.

Letzte Aufforderung zur Anmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde:

Sollten Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, werden Sie hiermit aufgefordert, die Anmeldung umgehend, jedoch bis spätestens 10.03.2026 nachzuholen.

Danach muss neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werden. Wie in § 12 unserer Hundesteuersatzung festgelegt, kann vorsätzliches und leichtfertiges Nicht-Anmelden auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Für Anmeldungen oder sonstige Fragen zur Hundesteuer, wenden Sie sich bitte an

  • Frau Steffen:       Tel. 07483 / 188-35     E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Frau Rebmann:   Tel. 07483 / 188-32     E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Eine Anmeldung zur Hundehaltung ist auch online möglich unter: www.Starzach.de / Rathaus / Dienstleistungen A - Z / „H“ Hundesteuer inkl. Anmeldung!

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Einladung zum Jugendbesuch

Details
24. Februar 2026

Der diesjährige Jugendbesuch findet vom 02.08.2026 bis 07.08.2026 statt.

Hierzu sind alle Starzacher Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren herzlich eingeladen. Die Einladung ist auf 33 Plätze begrenzt.
Der Unkostenbeitrag beträgt pro Teilnehmer 60 Euro zzgl. 5 Euro Ferienversicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung)
Bei mehreren Teilnehmern einer Familie kommen folgende Staffelpreise des UKB zum Tragen:
1. Kind 60 Euro, 2. Kind 50 Euro, 3. und jedes weitere Kind 40 Euro.

Die Unterbringung erfolgt zu zweit in Gastfamilien. Französischkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht erforderlich. Vorausgesetzt werden gültige Ausweispapiere, Reisefähigkeit, die Übertragung der Aufsichtspflicht sowie die Bereitschaft im kommenden Jahr ebenfalls Jugendliche aufzunehmen.

Auch in diesem Jahr haben unsere französischen Freunde wieder ein interessantes Programm für uns zusammengestellt in dem auch ein Besuch in Paris geplant ist.

Dieser Jugendbesuch wird durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) gefördert

Einfach Anmeldung ausfüllen und bei uns oder im Rathaus abgeben oder per Email bei uns anmelden

Informationen bekommen Sie bei:

Holger Kron
01525-3726552
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ulrike Oppel
In der Röte 3
72181 Starzach
07478-1730
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Einladung mit Anmeldeformular

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Information zur aktuellen Baumaßnahme in Ganser und Brand (Starzach-Bierlingen)

Details
19. Februar 2026

Aufgrund einer Baumaßnahme der Deutschen Telekom kommt es im Bereich Ganser und Brand in Starzach-Bierlingen zu Einschränkungen.

Der Fußgängerverkehr ist im betroffenen Bereich gesperrt, es wurden Sicherungsmaßnahmen entlang des Gehwegs eingerichtet und die Fahrbahn ist eingeengt.

Leider haben wir selbst erst heute von der ausführenden Baufirma über diese Maßnahmen erfahren und können deshalb erst jetzt darüber informieren.

Wir bitten um Verständnis und darum, im genannten Bereich besonders aufmerksam zu sein.

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Bürgermeisteramt Starzach
Hauptstraße 15, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen

Öffnungszeiten:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr – Montag, Mittwoch, Donnerstag
15:00 Uhr – 18:30 Uhr – Dienstag
08:00 Uhr – 11:30 Uhr – Freitag

Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mitarbeitende (mit individuellen Kontaktmöglichkeiten)

Terminvereinbarung Bürgerbüro

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Tübingen:
DE 38 6415 0020 0005 0781 85

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG:
DE 74 6416 1397 0095 9250 07

Hier finden Sie unser SEPA-Lastschriftmandat

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