Zur Forderung der Landkreise nach einer gemeinnützigen Arbeitspflicht für Geflüchtete erklärt Gemeindetagspräsident Steffen Jäger:
„Die Städte und Gemeinden unterstützen die Resolution der baden-württembergischen Landkreise und die erneute Forderung des Landkreistags Baden-Württemberg nach einer Verpflichtung Schutzsuchender zur Annahme von auch gemeinnütziger Arbeit, die auch Teil des gemeinsamen 12-Punkte-Plans der Kommunalen Landesverbände für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik vom März 2023 war.“
In Zeiten eines ausgeprägten Fach- und Arbeitskräftemangels müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder das Verrichten einer gemeinnützigen Arbeit als Regelfall vorgesehen wird. Eine solche Unterstützung wird beispielweise in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, im Alten- und Pflegebereich oder in geeigneten Mangelberufen dringend benötigt und eine solche Tätigkeit dürfte auch im Interesse der Geflüchteten liegen.
„Unser Sozialstaat hilft denen, die Hilfe brauchen. Der Staat muss jedoch erwarten dürfen, dass sich jeder Einzelne dann auch im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Gelingen der Gesellschaft beiträgt – beispielweise auch über eine gemeinnützige Arbeit.“