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2023-05-15 17:25:19
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Hundesteuer inkl. Anmeldung

Die Gemeinde Starzach erhebt eine Hundesteuer für alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Um eine ordnungsgemäße Erfassung sicherzustellen, ist die Anmeldung von Hunden verpflichtend. Ebenso muss eine Abmeldung erfolgen, wenn der Hund nicht mehr im Haushalt lebt. Die Festsetzung der Hundesteuer in der Gemeinde Starzach erfolgt nach der Anmeldung Ihres Hundes. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Prüfung durch die Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen Steuerbescheid. Dieser Bescheid enthält die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer und die Zahlungsfristen. Die Hundesteuer wird jährlich erhoben und ist fristgerecht zu entrichten, um Mahngebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden.

Anmeldung eines Hundes

Bei der Anmeldung eines Hundes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldeformular: Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular.

Anmeldung eines Kamphundes

Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall aufgrund ihrer Haltung oder Ausbildung von einer erhöhten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

  • Wesenstest: Eine Bescheinigung über einen erfolgreich bestandenen Wesenstest, der von einem anerkannten Hundetrainer oder einer entsprechenden Einrichtung durchgeführt wurde.
  • Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz: Eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes gemäß dem Landeshundegesetz Baden-Württemberg.
  • Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch Kampfhunde abdeckt.

Abmeldung eines Hundes

Wenn Ihr Hund verstorben ist, verkauft wurde oder nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, benötigen wir:

  • Nachweis über den Verbleib des Hundes: z.B. Kopie der Übernahmebestätigung durch den neuen Besitzer oder der Tierarztbescheinigung bei Tod des Hundes.

Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die An- und Abmeldung von Hunden in der Gemeinde Starzach: Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder nach Zuzug in die Gemeinde anzumelden. Sollte Ihr Hund verstorben sein, verkauft werden oder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben, muss dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde mitgeteilt werden.

Die Hundesteuer ist jährlich am 15. Februar fällig.

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie nach deren Klassifizierung. Für sogenannte Kampfhunde gelten gesonderte Steuersätze, die ebenfalls im Steuerbescheid ausgewiesen.

Die Gebühren für die Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus der Hundesteuersatzung

Anzeige der Hundehaltung
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Liegt für das Hund-Halter-Team eine Begleithundeprüfung oder Team-Test-Prüfung vor:

Bitte einen Nachweis dem Steueramt zukommen lassen!

 
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