Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs Bebauungsplan „Vogtäcker“ im Ortsteil Sulzau der Gemeinde Starzach, Gemarkung Sulzau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 30.11.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vogtäcker“ beschlossen.
Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 30.11.2021 gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung wurden am 23.12.2021 im Amtsblatt („Starzach Bote“) und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 11.02.2022 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.
Nach Sichtung der eingegangenen Äußerungen und Änderung/Anpassung des Planentwurfes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und aller vorliegenden Gutachten und Informationen) im Zeitraum vom
30.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023
Gelegenheit gegeben sich über der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich befindet sich östlich der Kreisstraße K 6924 (und grenzt mit dem nördlichen Bereich unmittelbar an diese an), westlich der K 6936 (ca. 900 m entfernt) sowie nördlich der Landstraße L 370 (ca. 400 m entfernt) im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen. Das Plangebiet wird aktuell ackerbaulich genutzt und umfasst eine Fläche von ca. 16 ha. Die Fläche umfasst in der Gemarkung Sulzau Flurstück Nr. 405 (vollständig).
Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken begrenzt:
- Im Norden durch das Flurstück Nr. 404
- Im Osten durch die Flurstücks-Nrn. 410 und 409
- Im Süden durch das Flurstück Nr. 409
- Im Westen durch die Flurstücks-Nrn. 399 und 400
Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.
Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Vogtäcker“, Gemeinde Starzach, Gemarkung Sulzau (ohne Maßstab):
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Die Unterlagen werden im Rathaus der Gemeinde Starzach zur Einsicht bereitgelegt. Verfügbar sind die Unterlagen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag vormittags 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag nachmittags 15:00 – 18:30 Uhr
Freitag vormittags 8:00 – 11:30 Uhr
in Zimmer 23.
Zusätzlich ist der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Starzach unter www.Starzach.de unter dem Menüpunkt „Rathaus“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Enviro-Plan GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Planzeichnung des Bebauungsplans
- Textteil des Bebauungsplans
- Begründung des Bebauungsplans
- Gutachten der faunistischen Untersuchungen (Büro Strix, 20.04.2023)
- Fachgutachterliche Einschätzung zur Beeinträchtigung eines traditionellen Rastplatzes des Mornellregenpfeifers (Charadrius morinellus) durch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bebauungsplanverfahren "Vogtäcker" (Büro Enviro-Plan, 28.10.2022)
- FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Büro Enviro-Plan, 29.08.2023)
- Umweltbericht und Karten (Büro Enviro-Plan, 03.09.2021) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.
Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:
- Darlegung der Bestandssituation
- Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
- Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
- Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
- Darlegung geprüfter Alternativen
- Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Boden/Wasser
- Regierungspräsidium Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, 07.02.2022 (Hinweise zur Geotechnik)
- Regionalverband Neckar-Alb Oberzentrum Reutlingen/Tübingen, 08.02.2022 (Behandlung des Schutzgutes Boden, Wasserhashalt)
- Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen, 10.02.2022 (Bodengüte)
- Landratsamt Tübingen, 08.02.2022 (Bodenschutzkonzept, Bemessung Wassergraben, Entwässerung)
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
- Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., 16.01.022 (Rastplatz des Mornellregenpfeifers)
- Landratsamt Tübingen, 08.02.2022 (Ausarbeitung der Eingriffsregelung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Natura 2000-Vorprüfung)
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Regionalverband Neckar-Alb Oberzentrum Reutlingen/Tübingen, 08.02.2022 (landschaftsverträgliche Einbindung)
Schutzgut Klima/Luft
- Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen, 10.02.2022 (Klimaschutzziele und Klimaschutzgesetz)
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Starzach, 13.10.2023
Thomas Noé
Bürgermeister
Anlagen: