Erstellungsdatum 2023-12-19 18:05:50

Aufgrund von § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) sowie §§ 1, 9 und 11 der Gaststättenverordnung (GastVO) in seiner jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 nachstehende Rechtsverordnung beschlossen

§ 1

Über die Fasnet 2024 wird der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Gemeinde Starzach wie folgt geregelt:

  1. In der Nacht vom Schmotzigen Donnerstag auf Freitag (08.02. / 09.02.2024) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
  2. in der Nacht von Samstag auf Sonntag (10.02. / 11.02.2024) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
  3. in der Nacht von Sonntag auf Rosenmontag (11.02. / 12.02.2024) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr und
  4. in der Nacht von Rosenmontag auf Fasnetsdienstag (12.02. / 13.02.2024) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr

festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 08.02.2024 in Kraft und am 13.02.2024 außer Kraft.

 

Starzach, 28.11.2023

Thomas Noé
Bürgermeister