Kommunale VerbändeZur Meldung, wonach der rheinland-pfälzische Ministerpräsident auf eine größere Beteiligung des Bundes an den Geflüchtetenkosten auf kommunaler Ebene pocht, äußern sich der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter, der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, wie folgt:

„Die baden-württembergischen Landkreise, Städte und Gemeinden fordern Ministerpräsident Kretschmann auf, sich dem Vorstoß von Rheinland-Pfalz anzuschließen. Das 2023 beschlossene „atmende System“ zur Erstattung der kommunalen Geflüchtetenkosten, das zwischen Bund und Ländern ohne Beteiligung der Kommunen verhandelt und vereinbart wurde, ist nicht annähernd auskömmlich – weder von der Höhe der Erstattungsleistungen her noch vom erfassten Personenkreis. Der Bund zahlt nur 7.500 Euro pro neu ankommendem Flüchtling, der einen Asylantrag stellt. Die 7.500 Euro reichen jedoch nicht aus, das war von Anfang klar.

Noch gravierender ist es, dass die Bund-Länder-Vereinbarung die finanziellen Belastungen der Kommunen durch die bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten und insbesondere auch durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einfach ausblendet. In den Kommunen wird ein großer Teil der Finanzierungslast allerdings von dem Personenkreis ausgelöst, der bereits in den vergangenen Jahren nach Deutschland und Baden- Württemberg kam und dort noch immer Unterstützungsleistungen in Anspruch nimmt. Diese kommunalen Belastungen werden aktuell nur völlig unzureichend ausgeglichen.

Auch die vom Bundesratsinnenausschuss vorgeschlagenen Änderungen im Leistungsrecht müssen bereits morgen bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) diskutiert werden. Für neuzugehende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine braucht es eine Rückkehr zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld und Sozialhilfe. Auch dazu muss Baden-Württemberg Haltung bei der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz beziehen. 

Wenn die Aussage der Länder, sich als Anwälte der Kommunen zu verstehen, nicht bloß ein Lippenbekenntnis bleiben soll, muss die MPK morgen dringend beschließen, weitere Verhandlungen mit dem Bund über die Finanzierung zu führen. Noch besser wäre es diese Gespräche mit den Kommunen gemeinsam zu führen, indem man sie mit an den Tisch holt, denn die Bewältigung der Fluchtmigration wird eine dauerhafte Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen bleiben.

Klar ist auch, dass sich die Kommunen wegen der unzureichenden Erstattung von Geflüchtetenkosten am langen Ende an das Land und die Landesregierung halten werden. Denn nach unserer Verfassungsordnung ist in Finanzfragen das Land der alleinige Ansprechpartner der Kommunen. Das Land muss eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden garantieren. Dies sollte für Baden-Württemberg Grund genug sein, in der MPK vom Bund mehr Unterstützung einzufordern.“