Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Grundschule Starzach“ erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:
Öffentliche Bekanntmachung
- Aufstellungsbeschluss nach gem. 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Bebauungsplanvorentwurf „Erweiterung Grundschule Starzach“, Ortsteil Bierlingen
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Erweiterung Grundschule Starzach“, Ortsteil Bierlingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 18.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan “Erweiterung Grundschule Starzach“, Ortsteil Bierlingen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Erweiterung Grundschule Starzach“, Ortsteil Bierlingen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Starzach beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Grundschule Starzach“, Ortsteil Bierlingen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Erweiterungsbaus im Anschluss an das bestehende Schulgebäude, mit dem Ziel einen zukunftsfähigen und den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Ganztagesbetrieb zu realisieren sowie einen schulintegrierten Raum für Schulsport und anderen Schulaktivitäten anbieten zu können. Auch Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung sollen zulässig sein.
Durch die Erweiterung des vorhandenen Schulgebäudes ist ein kompletter Schulneubau an anderer Stelle nicht notwendig, wodurch in Summe ein nachhaltiger Beitrag zur Vermeidung und Verringerung der Inanspruchnahme neuer Ressourcen erbracht wird. Zudem entsteht dadurch ein, in der Gemeinde zentral gelegenes, modernes Schul- und Betreuungszentrum.
Das Plangebiet befindet sich östlich des Ortszentrums von Bierlingen am dortigen Ortsrand. Im Südosten, Süden und Westen begrenzt Wohnbebauung das Plangebiet. Südwestlich befindet sich zudem das Feuerwehrgerätehaus von Bierlingen sowie die L 392 (Hauptstraße). Nördlich des Geltungsbereiches grenzt die Kindertagesstätte „Lalelu“ an.
Der Geltungsbereich umfasst die Flst. Nrn. 2/8 (teilweise); 2/9 (teilweise); 107/1 (teilweise) 112; 115; 3168 (teilweise); 3169 (teilweise); 3170 und 3172 (teilweise). Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,30 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 18.12.2023.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO BW ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit sich über die Planung zu informieren und mit Vertretern der Gemeindeverwaltung zu erörtern und sich zur Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
von Dienstag, dem 02.01.2024 bis Freitag, dem 02.02.2024,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.starzach.de unter dem Menüpunkt „Rathaus-Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
Rathaus Gemeinde Starzach, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 15, 72181 Starzach (Zimmer 11, Erdgeschoss)
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag nachmittags von 15.00 bis 18.30 Uhr
Freitags vormittags von 08.00 bis 11.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 02.02.2024, Stellungnahmen an
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Künster Architektur und Stadtplanung, Reutlingen) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Starzach, den 22.12.2023
Thomas Noé
Bürgermeister
Dokumente:
Vorentwurf Schriftlicher Teil B 1+ 2
Umweltbericht mit Grünordnungsplan