Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes wird eine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt. Bitte wenden Sie sich zum Erhalt einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis an das Landratsamt Tübingen.
Für Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu vier Tagen können Sie eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Informationen hierzu finden Sie hier.