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2023-10-11 10:13:29
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Vorübergehende Gaststättenrechtliche Erlaubnis für Veranstaltungen bis von bis zu vier Tagen

Für Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu vier Tagen können Sie, bei Erfüllung aller Voraussetzungen, eine Gaststättenrechtliche Erlaubnis bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

  • Antragsformular
  • Identitätsnachweis
  • es können weitere Unterlagen verlangt werden, z. B. Lärmschutzkonzept, Mietvertrag, Sicherheitskonzept

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt werden.

15,00 EUR + 5 EUR pro weiterem Veranstaltungstag

 
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