Die Gemeindeorgane (Bürgermeister und Gemeinderat) sind aufgrund § 20 (5) GemO aufgefordert, den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid darzulegen.
Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative Mühlacker IV dürfen dies in gleichem Umfang ebenfalls.
Weitere Informationen und alle Stellungsnahmen sind diesem Dokument zu entnehmen.
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