Laut Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Starzach vom 26.11.2018, § 17 Anlage des Anschlussnehmers, Absatz 1, Satz 1 ist

„Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Grundstücksanschluss - mit Ausnahme der Messeinrichtungen der Gemeinde - der Anschlussnehmer verantwortlich.“

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:

messeinrichtungDie regelmäßige Wartung der Abstellhähne (Absperrventile) an der Wasseruhr ist essenziell, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und um einen Wasserschaden bei einem Zählerwechsel oder einer Reparatur zu vermeiden.

Zudem ist die Wartung der Hausinstallation für Wasser entscheidend für die Hygiene, Sicherheit und Langlebigkeit der Anlage. Der Anschlussnehmer/Eigentümer ist für die Instandhaltung der Hausinstallation verantwortlich.

So wird u.a. empfohlen, die Absperrventile alle 3 bis 6 Monate (mindestens aber 2-mal jährlich) zu betätigen, um ein Festsetzen zu verhindern.

Außerdem wird empfohlen, Wartungen an den Hausinstallationsanlagen durch einen zugelassenen Fachbetrieb vornehmen zu lassen, da es sich hierbei auch um Verschleißteile handelt.

Nähere Informationen/Erläuterungen hierzu können Sie auch der Homepage der DVGW e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) entnehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung!