Nach dem Eichgesetz müssen Wasseruhren nach sechs Jahren ausgetauscht werden, da nach diesem Zeitraum die Eichgültigkeit von Kaltwasserzählern abgelaufen ist. Diese Wasserzähler können jedoch länger als sechs Jahre im Netz verbleiben, wenn diese eine messtechnische Prüfung von wenigen ausgewählten Zählern im Rahmen einer Stichprobenprüfung bestanden haben. Bei Bestehen der Stichprobenprüfung dürfen dann alle Wasserzähler im Gemeindegebiet ohne Ausbau für weitere drei Jahre im Netz verbleiben.

Diese Stichprobenprüfung wird von der GT-service GmbH in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Landeswasserversorgung durchgeführt.

Die Gemeinde Starzach möchte die wirtschaftlichen Vorteile eines derartigen Stichprobenverfahrens nutzen und hat die GT-Service GmbH mit der Durchführung dieses Verfahrens beauftragt. Zwischenzeitlich haben wir von dieser eine Liste von 80 Wasserzählern erhalten, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden sind und die dem Zweckverband Landeswasserversorgung zur Überprüfung übergeben werden müssen. Der erforderliche Zählerwechsel wird hierbei von unserem Bauhof durchgeführt.

Die durch das Zufallsprinzip ausgewählten und von der Stichprobenprüfung betroffenen Gebäudeeigentümer, wurden von uns bereits schriftlich benachrichtigt.

Die Gemeindeverwaltung möchte hiermit vorab über diese Zähleraustauschaktion im Rahmen der Stichprobenprüfung informieren und den betroffenen Personenkreis heute schon darum bitten, den Bauhofmitarbeitern den Zugang zur Wasseruhr zu ermöglichen.

Bitte unterstützen Sie die Gemeinde bei dieser Aktion. Letztendlich werden bei Bestehen der Prüfung alle Gebührenzahler entlastet, da die Kosten für einen vollständigen Austausch aller Wasseruhren in der Gemeinde Starzach dann erst in 3 Jahren anfallen werden!

Ihre Gemeindeverwaltung!