Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.02.2023 wurde der Hebesatz der
- Grundsteuer B von 470 % auf 550 % (bebaute Grundstücke)
rückwirkend zum 01.01.2023 erhöht.
Der Grundsteuer-Hebesatzerhöhung wird in einem gesonderten Bescheid Rechnung getragen, welcher den Grundsteuerpflichtigen zugeht.
Für die bereits fälligen Grundsteuerraten des Jahres 2023 mit Fälligkeitsdatum 05.02. und 15.05. ist eine Nachzahlung mit Fälligkeit zum 17.07.2023 zu leisten. Die Raten 15.08. und 15.11.2023 erhöhen sich entsprechend.
Auch für die Grundsteuerjahreszahler (Fälligkeit 01.07.23) erhöht sich die Grundsteuer entsprechend.
Den Abgabenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den obengenannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung entsprechend richtig zugeordnet werden kann.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Frau Rebmann bzw. Frau Schneider vom Steueramt der Gemeinde Starzach unter der Rufnummer 07483/188-32, E-Mail: