Erstellungsdatum 2024-02-05 18:52:02

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 29. September 2021 folgende Hauptsatzung beschlossen und am 26. Juni 2023 in § 16 Abs. 2 und am 2. Februar 2024 in § 16 Abs. 1 geändert.

Die nun gültige Hauptsatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.