Erstellungsdatum 2024-04-07 14:24:04

Voraussichtlich werden ab dem 01.05.2024 die Schmutzwasser- sowie Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Starzach erhöht. Diese Gebührenerhöhung wird die Verwaltung dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2024 zur Beschlussfassung vorlegen.

Die Gebührenerhöhung wird notwendig, um die erwirtschaftete Unterdeckung im Jahr 2019 auszugleichen und somit eine Kostendeckung zu erreichen, d.h. alle Ausgaben für Verwaltung, Betrieb und Ausbau der Anlagen müssen durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Somit ergibt sich aufgrund der neuen Gebührenkalkulation für die getrennte Abwassergebühr die dem Gemeinderat in der Sitzung vom 29.04.2024 vorgeschlagene Gebührenerhöhung!

Zuletzt wurden die Abwassergebühren zum 01.01.2022 geändert. die Schmutzwassergebühr erhöhte sich von 2,62 €/m³ auf 3,26 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr reduzierte sich von 0,66 €/m² auf 0,27 €/m².

Zählerablesung:

WasserzaehlerDer Zählerstand muss von unseren Kunden zum Stichtag 01.05.2024 NICHT abgelesen werden, dieser wird von uns rechnerisch ermittelt.

Gerne können Sie Ihren Wasserzähler jedoch auch ablesen und uns Ihren Zählerstand bis spätestens 12.05.2024 übermitteln. Diesen Zählerstand werden wir dann als Zwischenablesung auf Ihrem Vertragskonto mit Datum 30.04.2024 erfassen.

Zur Zählerstandsübermittlung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • online über unsere Homepage www.starzach.de
  • per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • telefonisch: Frau Rebmann 07483/188-32, Frau Steffen 07483/188-23

Über den Zählerstand dieser Zwischenablesung zum 30.04.2024 erhalten Sie keine separate Rechnung. Dieser Zwischenzählerstand wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 mit abgerechnet.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch nochmals darauf hinweisen, dass aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware die Ablesephase für das Abrechnungsjahr 2024 bereits im September stattfinden wird. Zum gegebenen Zeitpunkt werden Ihnen wieder Selbstablesebriefe zugehen. Ihre gemeldeten Zählerstände werden dann zum Jahresende 2024 hochgerechnet! Da die Jahresabrechnung Wasser/Abwasser 2024 noch in unserem „alten“ Veranlagungsprogramm abgewickelt werden muss, entfällt auch die letzte Vorauszahlungsrate Wasser/Abwasser, welche zum 30.11.2024 normalerweise zur Zahlung fällig wäre. Stattdessen wird Ihnen im Herbst diesen Jahres bereits die Jahresrechnung Wasser/Abwasser 2024 zugehen.

Die Vorauszahlungen Wasser/Abwasser, welche zum 31.05., 31.07. und 30.09.2024 zur Zahlung fällig werden, bleiben unverändert. Die Höhe dieser Vorauszahlungsraten können Sie Ihrer Jahresabrechnung 2023 entnehmen.