Wir sind Mitglied im Neckar Erlebnis Tal
Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Die Zuständigkeit für die Forstreviere obliegt dem Landratsamt Tübingen. Weitere Informationen zum Thema Forst finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen. Dort finden Sie auch Informationen zu den Themen "Brennholzverkauf" und die Kontaktdaten der zuständigen Revierförsterin oder des zuständigen Revierförsters.
Das Landratsamt Tübingen versendet die Rechnung nach Bestellung an den Käufer. Die Gemeinde Starzach sendet nach Zahlungseingang zeitnah die Freigabebestätigung an den Erwerber. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung ist das Holzholen gestattet.