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2023-05-15 17:25:19
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Holzverkäufe

Die Zuständigkeit für die Forstreviere obliegt dem Landratsamt Tübingen. Weitere Informationen zum Thema Forst finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen. Dort finden Sie auch Informationen zu den Themen "Brennholzverkauf" und die Kontaktdaten der zuständigen Revierförsterin oder des zuständigen Revierförsters.

Das Landratsamt Tübingen versendet die Rechnung nach Bestellung an den Käufer. Die Gemeinde Starzach sendet nach Zahlungseingang zeitnah die Freigabebestätigung an den Erwerber. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung ist das Holzholen gestattet.

  • Alleinarbeit ist untersagt.
  • Vor Ort muss Erste-Hilfe-Material vorhanden sein, die Notfallnummer ist die 112.
  • Jeder Holzverkaufsrechnung liegt ein Rettungsplan mit Rettungskarte bei. Es wird dringend empfohlen, sich vor Arbeitsbeginn damit vertraut zu machen und den nächstgelegenen Rettungspunkt zum Lagerplatz des Holzes zu kennen.
  • Personen unter 18 Jahren ist die Nutzung der Motorsäge untersagt.
  • Für die Bearbeitung von Flächenlosen und die Aufarbeitung von "Polterholz" am Waldweg ist ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
  • Bei Arbeiten mit der Motorsäge müssen die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) getragen werden.
  • Eventuell erforderliche Absperrungen von Wegen sind in Ausnahmefällen mit dem zuständigen Revierleiter abzustimmen.
 
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