Die Mehrzweckhallen in Bierlingen und Börstingen können nicht für private Veranstaltungen genutzt werden. Sie können an in Starzach sesshafte Vereine und Organisationen vermietet werden.
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Starzach (Privatpersonen) können folgende Gebäude der Gemeinde Starzach anmieten:
- Bürgerhaus Bierlingen
- Bürgerhaus Felldorf
- Bürgerhaus Sulzau
- Dorfgemeinschaftshaus Börstingen
In jeder Räumlichkeit sind nur bis zu drei private Veranstaltungen pro Jahr zugelassen.