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2023-05-15 17:25:19
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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährlich erhobene Abgabe der Gemeinde auf Grundstücke und Gebäude. Sie wird auf Grundlage gesetzlich festgelegter Bewertungsfaktoren berechnet.

  • Die Bewertung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.
  • Die Gemeinde setzt die Grundsteuer auf Grundlage dieser Daten fest.
  • Änderungen am Grundbesitz sind dem Finanzamt über eine Grundsteueränderungsanzeige mitzuteilen.

Informationen zur Berechnung

Der Grundsteuerwert ergibt sich aus:

  • Grundstücksfläche × Bodenrichtwert

Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken wird die Steuermesszahl um 30 % reduziert.

Der Grundsteuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und gilt für das gesamte Kalenderjahr.
  • Bei einem Verkauf bleibt die Steuerpflicht für das laufende Jahr beim bisherigen Eigentümer.
  • Die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist privatrechtlich zu regeln (z. B. im Kaufvertrag).
  • Die Grundsteuer wird von der Gemeinde auf Basis der Feststellungen des Finanzamts berechnet.

Die Grundsteuer ist vierteljährlich zu zahlen. Die Zahlungstermine sind:

    1. Februar
    1. Mai
    1. August
    1. November
 
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