Informationen zur Berechnung
Der Grundsteuerwert ergibt sich aus:
- Grundstücksfläche × Bodenrichtwert
Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken wird die Steuermesszahl um 30 % reduziert.
Der Grundsteuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.