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2023-05-15 17:25:19
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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Sie wird jährlich von der Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Wert des Grundbesitzes. Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Einheitswert des Grundstücks, den Hebesatz der Gemeinde und den Grundsteuermessbetrag bestimmt.

Die Höhe der Grundsteuer wird auf Basis des Einheitswerts ermittelt, der vom Finanzamt festgelegt wird. Dieser Wert wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die endgültige Steuer zu berechnen. Der Hebesatz wird jedes Jahr durch die Haushaltssatzung der Gemeinde Starzach neu festgelegt. Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Haushaltssatzung.

Falls Sie Fragen oder Unstimmigkeiten bezüglich der Berechnung der Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Die Gemeinde berechnet die Grundsteuer basierend auf den Angaben des Finanzamts.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet, dass sie für das gesamte Kalenderjahr erhoben wird. Auch wenn ein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft wird, bleibt der ursprüngliche Eigentümer verpflichtet, die Grundsteuer für das gesamte Jahr zu zahlen. Eventuelle Regelungen zur Aufteilung der Grundsteuer zwischen Käufer und Verkäufer müssen privat verhandelt und im Kaufvertrag festgehalten werden.

Die Grundsteuer ist vierteljährlich zu zahlen. Die Zahlungstermine sind:

    1. Februar
    1. Mai
    1. August
    1. November
 
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