Für öffentlich-rechtliche Forderungen wie Gebühren und Abgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet, eine Mahnung zu versenden. Die Zahlung ist bereits mit Ablauf der im Bescheid genannten Frist fällig, und bei Nichtzahlung könnten grundsätzlich direkt Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Grundlage hierfür sind das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) und das jeweilige Kommunalabgabengesetz (KAG) des Bundeslandes, die regeln, dass Mahnungen im öffentlichen Recht keine Pflicht darstellen.
Wir versenden Mahnungen jedoch als Service und Entgegenkommen für unsere Bürger*innen, um eine zusätzliche Möglichkeit zur fristgerechten Zahlung zu bieten und Vollstreckungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden. Bitte achten Sie daher darauf, die Zahlungsfristen im Bescheid einzuhalten, um zusätzliche Mahnkosten zu vermeiden.