Personen mit entsprechendem Erlaubnis- oder Befähigungsschein müssen Feuerwerke der Kategorie F2 im Zeitraum vom 02.01. bis 30.12. angezeigen und Feuerwerke der Kategorie F3, F4, Bühnen- und Theaterfeuerwerke der Kategorie T1 oder T2 sowie Feuerwerke mit sostigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 und P2 ganzjährig vom 01.01. bis 31.12. bei der Gemeinde angezeigen.