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2024-06-04 16:20:54
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Feuerwerk anmelden mit Erlaubnis- oder Befähigungsschein

Personen mit entsprechendem Erlaubnis- oder Befähigungsschein müssen Feuerwerke der Kategorie F2 im Zeitraum vom 02.01. bis 30.12. angezeigen und Feuerwerke der Kategorie F3, F4, Bühnen- und Theaterfeuerwerke der Kategorie T1 oder T2 sowie Feuerwerke mit sostigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 und P2 ganzjährig vom 01.01. bis 31.12. bei der Gemeinde angezeigen.

Das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandemfpfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

Das Feuerwerk ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin anzuzeigen.

 
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