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2024-06-04 14:32:55
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Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispieldie Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.
  • Sie sind 16 Jahre alt
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
    - Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
    - Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    - sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.Eine schriftliche oder telefonische Beantragung ist ebenso möglich, dann wir Ihnen die Sterbeurkunde und die Rechnung per Post zugeschickt.

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • Darüber hinaus können erforderlich sein:
    - Nachweis des rechtlichen Interesses
    - Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Sterbeurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister oder internationale Sterbeurkunde: je 20,00 EUR

Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
• die Krankenkasse,
• die gesetzliche Rentenversicherung und
• das Versorgungs- und Sozialamt.

 
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