Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen.
Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin trägt die Geburt ins Geburtenregister ein.Sollte die Beurkundung nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert.