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Wir sind Mitglied der Standortagentur Neckar-Alb
Für öffentliche Veranstaltungen in der Gemeinde ist eine Anzeige bei der Gemeindeverwaltung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder nicht.Mit der Anzeige informiert der Veranstalter die Gemeinde über die geplante Veranstaltung. Die Verwaltung leitet die notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden weiter.
Das dafür vorgesehene Anzeigeformular vollständig ausfüllen.
Das Formular per E-Mail an die Gemeindeverwaltung senden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.Ein gesonderter Bescheid wird nicht mehr erteilt.
Die Verwaltung informiert die beteiligten Behörden (z. B. Polizei, Lebensmittelüberwachung, Finanzamt).
Die Anzeige ersetzt die bisherige Gestattung nach dem Gaststättenrecht.Alle Veranstaltungen sind künftig anzeigepflichtig – unabhängig davon, ob alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.Eine separate Meldung an andere Behörden durch den Veranstalter ist nicht erforderlich.
Die Anzeige entbindet nicht von der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu:
Jugendschutz
Sperrzeiten
Lärmschutz
lebensmittelrechtlichen Vorgaben
Veranstalter sind selbst für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen verantwortlich.
Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
10,00 EUR Verwaltungsgebühr
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass gem. § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (LGastG)