date_time
2023-10-11 10:07:31
id
Wasser- und Abwassergebühren

Die Gemeinde Starzach erhebt Gebühren für die Wasserversorgung (Wasserzins) und die Abwasserentsorgung. Der Wasserzins deckt die Kosten für die Bereitstellung und den Verbrauch von Trinkwasser ab. Die Abwassergebühr wird für die Ableitung und Reinigung von Schmutz- und Regenwasser erhoben.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde alle notwendigen Angaben zur Ermittlung der Gebühren (z. B. den Wasserzählerstand und die Wasserzählernummer) rechtzeitig mitzuteilen. Die Berechnung des Wasserzinses erfolgt auf Basis der Messungen eines Wasserzählers.

Um die gesplittete Abwassergebühr korrekt berechnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfassung des Frischwasserverbrauchs: Der Wasserverbrauch wird regelmäßig durch geeichte Wasserzähler erfasst.
  • Erfassung der versiegelten Flächen: Die an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen des Grundstücks müssen erfasst und gemeldet werden. Dazu gehören Dachflächen, Hof- und Garagenflächen, die kein Regenwasser versickern lassen

 

Laut § 46 „Anzeigepflicht“ Absatz 3, 4 und 5 der Abwassersatzung der Gemeinde Starzach vom 14.02.2011 gilt folgende Mitteilungspflicht:

Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt.

Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt hierfür den Anzeigevordruck „Selbstauskunft über die kanalwirksame Grundstücksfläche zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr“ zur Verfügung.

Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks um mehr als 20 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.

Die Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Starzach sind wie folgt fällig.

Die festen Zahlungstermine sind jeweils der letzte Tag der folgenden Monate: Mai, Juli, September und November.

Die aktuellen Abwassergebühren entnehmen Sie bitte aus der Gebührensatzung.

Die aktuellen Wasserzinsgebühren entnehmen Sie bitte aus der Gebührensatzung.

 

 
W