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Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt.
Tipp: Eine persönliche Vorsprache ist zu empfehlen, da mit der Beantragung umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind.
Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Wohnberechtigung