Die Gemeinde Starzach im Landkreis Tübingen sucht für ihre Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ im Ortsteil Wachendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

pädagogische Fachkraft (m/w/d)
als Inklusionskraft
in Teilzeit 30-40% (befristet)

Informationen über die Einrichtung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Betreuung und Förderung eines Kindes mit bewilligter Leistung zur Teilhabe an Bildung
  • Umsetzung unseres pädagogischen Konzeptes
  • Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern und Kooperationspartnern

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in oder Kinderpfleger*in/Sozialpädagogische Assistenz
  • Spaß an der Arbeit mit Kindern
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Offenheit zur Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität

Wir bieten:

  • eine zunächst bis zum Sommer 2028 befristete Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 30-40%
  • leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-SuE sowie die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • moderne, dynamische Einrichtung mit engagiertem Team
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 09.11.2025 bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Gemeinde Starzach sucht für ihre Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ im Ortsteil Wachendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

pädagogische Fachkraft (m/w/d)
in Vollzeit (unbefristet)

Informationen über die Einrichtung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Starzach unter www.starzach.de/leben-und-wohnen/kindertageseinrichtungen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Betreuung und Förderung der Kinder im Bereich der Kindertageseinrichtung
  • Schwerpunktmäßige Mitarbeit in der Kleinkindbetreuung/Krippe (U3)
  • Umsetzung unseres pädagogischen Konzeptes
  • Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern und Kooperationspartnern

Ihr Bewerbungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in oder Kinderpfleger*in/Sozialpädagogische Assistenz
  • Spaß an der Arbeit mit Kindern, vor allem auch im Krippenbereich
  • Freude an der Arbeit im Team
  • Offenheit zur Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität

Wir bieten:

  • unbefristete Vollzeitstelle im pädagogischen Bereich
  • leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-SuE sowie die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • moderne, dynamische Einrichtung mit engagiertem Team
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns über eine aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 09.11.2025 bei der

Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen bei Fragen zur Einrichtung und dem pädagogischen Konzept Daniel Wütz, Tel. 07483 188-24, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., sowie für personalrechtliche Angelegenheiten Markus Stehle, Tel. 07483 188-22, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bis Donnerstag, den 24. Oktober 2025 können sich interessierte Einwohner*innen noch die Aufzeichnung der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2025 ansehen.

Während die Quadratmeterpreise für landwirtschaftliche Flächen deutlich steigen, sinken die Werte für bebaubare Flächen in vielen Bereichen

Rottenburg. Alle zwei Jahre aktualisieren die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte. Nun liegen die neuen Werte zum Stichtag 01.01.2025 für die Stadt Rottenburg am Neckar sowie für die Gemeinden Ammerbuch, Hirrlingen, Neustetten und Starzach vor und können über die Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottenburg am Neckar unter

www.rottenburg.de/bodenrichtwerte

oder über das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes (BORIS-BW) kostenfrei abgerufen werden.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für die Mehrzahl der Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein fiktives Grundstück (das sogenannte Richtwertgrundstück), das mit seinen jeweiligen Merkmalen bei jedem Bodenrichtwert angegeben wird.

Gegenüber der letzten Richtwertermittlung zum 01.01.2023 zeigen die neuen Bodenrichtwerte deutliche Veränderungen:

Der Wert von Wohnbauflächen sinkt im Durchschnitt um 6,9 %. Bei den gemischten Bauflächen beträgt der Rückgang 6,3 %. Der Wert von gewerblichen Bauflächen steigt dagegen leicht um 0,9 %. Einen deutlichen Zuwachs verzeichnen die Ackerflächen, die sich gegenüber den Werten aus dem Jahr 2023 im Durchschnitt um 9,8 % verteuern. Bei Grünlandflächen beträgt die Steigerung 3,3 %.

Damit kostet der durchschnittliche Bauplatz für ein Wohnbaugrundstück rd. 227,- €/m². Für gemischte Bauflächen werden aktuell rund 177,- €/m² bezahlt während die Gewerbegrundstücke mit rd. 72,- € deutlich günstiger sind. Für den Quadratmeter Ackerfläche werden rd. 3,10 €/m² aufgerufen, für Grünlandflächen werden etwa 2,80 €/m² bezahlt. Diese Werte beziehen sich jeweils auf den gesamten Dienstbezirk des Gutachterausschusses, der aus den genannten fünf Gemeinden besteht.

Diese Werte lassen sich deshalb so genau bestimmen, weil die Gutachterausschüsse alle Immobilienkaufverträge, die für Grundstücke in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen werden, direkt von den jeweiligen Notaren zugesandt bekommen. Für die Ableitung der Bodenrichtwerte zieht der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar die Kaufverträge der letzten 5 Jahre heran, deren Quadratmeterpreise mit Hilfe eines mathematischen Verfahrens auf die Merkmale des Richtwertgrundstückes und den Stichtag der Richtwertermittlung umgerechnet werden. Damit bilden die Bodenrichtwerte und insbesondere deren Vergleich die tatsächlichen Entwicklungen am Immobilienmarkt ab.

Die nächste turnusmäßige Fortschreibung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 01.01.2027.

Immer dann, wenn sich in einem Gebiet der Entwicklungszustand des Grund und Bodens ändert, wenn also beispielsweise landwirtschaftliche Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu baureifem Land wird, müssen die Gutachterausschüsse weitere Berechnungen anstellen. In diesen Fällen wird für den neuen Entwicklungszustand (im Beispiel für baureifes Land), auch der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung (01.01.2022) ermittelt. Entsprechendes gilt, wenn der Gutachterausschuss eine neue Bodenrichtwertzone einführt. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 werden von den Finanzämtern zur Bewertung für die Landesgrundsteuer herangezogen und können unter anderem über das Portal GRUNDSTEUER-B der Finanzverwaltung kostenfrei abgerufen werden.

Stadtplanungsamt Rottenburg am Neckar, Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses

Beginn: 11:00 Uhr

Ort: Sitzungssaal der Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH

Tagesordnung - öffentlich

  1. Protokoll der Sitzung vom 05.12.2024
  2. Jahresabschluss 2024
  3. Entlastung des Geschäftsführers
  4. Entlastung des Verbandsvorsitzenden
  5. Information Strukturgutachten
  6. Wirtschaftsplan 2026
  7. Verschiedenes

gez. Kurt Hallmayer

Verbandsvorsitzender

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag 17. Oktober 2025 im Rathaus im Ortsteil Bierlingen - Sitzungssaal statt. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats beginnt um 15:00 Uhr mit einer Waldbegehung (Treffpunkt Waldkapelle beim Kreuzweg Bierlingen). Danach wird die Sitzung ab ca. 17:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach fortgesetzt

Die Tagesordung und weitere Unterlagen finden Sie hier.

 

Aufgrund eines ganztägigen Erste-Hilfe-Kurses ist das Rathaus am Mittwoch, 15.10.2025 geschlossen

Wir bitten Sie um Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Starzach als Kitaträger, sowie die jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Starzach bieten interessierten Eltern Besichtigungstermine in den Kindertageseinrichtungen an.

Die Besichtigungstermine finden wie folgt statt:

Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ in Wachendorf, 20.10.2025 um 16:15 Uhr
Leitung: Frau Birgitta Warkall, Telefon 07478 507

Kindertageseinrichtung „Neckarzwerge“ in Börstingen, 21.10.2025 um 14:15 Uhr
Leitung: Frau Helen Damm, Telefon 07457 4334

Kindertageseinrichtung „Villa Sausewind“ in Felldorf, 22.10.2025 um 14:15 Uhr
Leitung: Frau Marion Mengis, Telefon 07483 1387

Kindertageseinrichtung „LaLeLu“ in Bierlingen, 23.10.2025 um 16:15 Uhr
Leitung: Frau Daniela Pape, Telefon 07483 467

Falls Sie Interesse an einer Besichtigung haben, melden Sie sich bitte verbindlich bei der jeweiligen Kindertageseinrichtungsleitung telefonisch an.

Da es sich um einen Besichtigungstermin handelt, sind Anmeldungen bezüglich der Platzvergabe an diesen Terminen ausgeschlossen.

Über Teilen des Gemeindewaldes Starzach ist in der Zeit vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 24.10.2025 für ca. 2 Tage ein Helikopter zu beobachten, der den Wald mit Kalk, genauer gesagt mit fein gemahlenem Dolomit-Holzasche berieselt (lila schraffierte Flächen im Kartenausschnitt).

Das Kalkmaterial beinhaltet neben Kalzium auch Magnesium. über die Holzasche kommen die zusätzlich benötigten Nährstoffe Phosphor und Kalium. Die Anlieferung erfolgt aus einem Steinbruch bei Empfingen. Die Ausbringungsmenge beträgt etwa 300 bis 400 Gramm pro Quadratmeter. Die Bodenschutzkalkung wird gezielt auf insgesamt 41 Hektar durchgeführt und dauert, je nach Wetterlage, etwa 2 Tage in oben genanntem Zeitraum.

Während der Maßnahme muss der Wald aus Sicherheitsgründen zeitweise gesperrt werden. Waldbesuchende werden gebeten, die Sperrhinweise unbedingt zu beachten. Auch wird es zu einer gewissen Staubentwicklung kommen. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial besteht nicht. Bereits der nächste Regenschauer wird den Kalkstaub in den Boden einwaschen.

Die Ortsverbindungsstraße nach Felldorf und nach Bierlingen muss für die Dauer der Maßnahme voll gesperrt werden.

Bei Fragen zu der Maßnahme dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Forst des Landratsamtes Tübingen wenden.

Bodenschutzkalkung Starzach Karte

Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 31.10.2025 erfolgen bei Kommunal- und Privatwaldflächen in den Gewannen Gemeindewald und Großholz zwischen Starzach-Bierlingen und Starzach-Felldorf Bodenschutzkalkungen unter Einsatz eines Helikopters.