Erstellungsdatum 2023-07-28 16:52:45

Das Bundeskabinett wird im August das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) auf den Weg bringen. Den Städten und Gemeinden kommt dabei eine zentrale Rolle insbesondere beim Planen der Wärmenetze zu. Aus Sicht des Gemeindetags Baden-Württemberg braucht es für eine gelingende Wärmeplanung zielgerichtete Rahmenbedingungen.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg signalisieren die ausdrückliche Bereitschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung für das Gelingen der Energie- und Wärmewende zu übernehmen. „Die Wärmeplanung und ihre Umsetzung stellen jedoch eine erhebliche Zusatzaufgabe dar, die finanziell und personell noch nicht unterlegt ist. Die Grundbedingung ist daher: Entlastung an anderer Stelle, um Kapazitäten für das Zukunftsprojekt Wärmewende frei zu machen“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger.

Um die Aufgabe der Daseinsvorsorge mit der erforderlichen Priorität angehen zu können, sind zudem, so Jäger, auch kritische Punkte bei Ausgestaltung der gesetzlichen Wärmeplanungspflicht zu beleuchten. „Dazu zählt ganz zentral die Klärung der Frage, wie die begrenzten Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden können.“ Auch muss das künftige Bundesgesetz die bereits etablierte baden-württembergische Wärmeplanung vollständig anerkennen, so der Gemeindetagspräsident. „Zudem legen wir dem Bundesgesetzgeber nahe, auch die Fristen im Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz so zu fassen, dass diese die erwartbaren Umsetzungshorizonte von Wärmenetzen realistisch abbilden.“

In einer baden-württembergischen Kommune mit einem vorhandenen Wärmeplan Ende 2023 werde die Zeit bis Ende 2034 nach den bisherigen Erfahrungswerten nicht ausreichen, das geplante Gebiet mit einem funktionierenden Wärmenetz auszustatten, die notwendigen Tiefbauarbeiten abzuschließen und mit dem Gebäudeeigentümer einen nach GEG erforderlichen Vertrag abzuschließen.

Jäger: „Wir müssen uns zudem bewusst machen, dass eine Wärmeplanung noch keine einzige Kilowattstunde Wärmeenergie erzeugt. Und ob auf der Grundlage einer Wärmeplanung auch ein Wärmenetz entstehen kann, muss in jedem Einzelfall und nicht zuletzt entlang der betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit geprüft werden. Umso mehr muss es darum gehen, auch möglichst frühzeitig die Rahmenbedingungen für die Realisierung und den Betrieb der Wärmenetze zu klären.“

Dazu gehören nach Ansicht der Städte und Gemeinden:

  • Wärmenetze als Teil der Daseinsvorsorge definieren.
  • Pflicht zu Konzessionsverfahren unbedingt vermeiden.
  • Betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit der Netze als Grundlage anerkennen.
  • Verlässliche staatliche Förderung für Wärmenetze gewährleisten.
  • Haushaltsrecht an die Erfordernisse für Bau und Betrieb von Wärmenetzen anpassen.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen für Wärmenetzte verbessern.
  • Wärmemix unterstützen - Geothermie, Floating PV, Wärme aus Fließ- und Abwasser, Thermalwasser, Müll sowie anderen Abfallprodukten stärken.
  • Nachnutzung wasserstofffähiger Gasnetze klären.
  • Holz als klimaneutralen Energieträger vollständig anerkennen.
  • Wärmewende in die Energiewende gesamtheitlich einbinden.

„Wenn die Städte und Gemeinden Verantwortung für das Gelingen der Energie- und Wärmewende übernehmen sollen, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, ein realistisches Erwartungsmanagement und Zielsetzungen, die im angestrebten Zeitraum belastbar zu verwirklichen sind“, so der Gemeindetagspräsident abschließend.

Anlage: Positionspapier