Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine, von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Bitte melden Sie sich hierfür im Rathaus, Hauptstraße 15, 72181 Starzach, bei Frau Warnke, Zimmer 22.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Wahlhelfer des Wahlraumes Bierlingen (Martinusklause Bierlingen, Hauptstraße 11).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte melden Sie sich hierfür bis spätestens 12 Uhr bei Herrn Scholz (0176 50 55 88 99).