Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. November 2024 folgende Satzungsänderung beschlossen.

Die Änderungssatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.