Aufgrund der § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. November 2024 folgende Satzungsänderung beschlossen.
Die Änderungssatzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
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