Der Gemeinderat der Gemeinde Starzach hat am 18.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule Starzach“, Gemeinde Starzach, Ortsteil Bierlingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Grundschule Starzach“, Gemeinde Starzach, Ortsteil Bierlingen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Die Satzungen stehen im Bereich Ortsrecht unter diesem Link zur Verfügung.