In der Gemeinderatssitzung vom 12.05.2025 wurde beschlossen, den Kostendeckungsgrad der Friedhofsgebühren auf 100 % anzuheben.

Der Beschluss erfolgte im Rahmen des verabschiedeten Haushaltsplans 2024/2025 und dient der Umsetzung konsolidierender Maßnahmen.

Hinweis: Die geänderte Satzung ist unter Ortsrecht einsehbar.

Anlage zur Friedhofsatzung – Gebührenverzeichnis

Gültig ab dem 01.06.2025 bis zum 31.12.2026

I. Erwerb von Nutzungsgebühren an Grabstätten

A. Reihengrab

neu

1.      für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

3.210,58 €

2.      für Personen unter 10 Jahren

1.810,12 €

3.      Rasenreihengrab

3.352,15 €

4.      Urnenreihengrab

1.387,47 €

5.      Rasenurnenreihengrab

1.414,65 €

6.      Anonymes Rasenurnenreihengrab

1.387,47 €

   

B. Wahlgrab

neu

1.      Wahlgrab

9.582,95 €

2.      Wahlgrab doppelttief

6.697,77 €

3.      Rasenwahlgrab

10.024,62 €

4.      Rasenwahlgrab doppelttief

7.222,58 €

5.      Urnenwahlgrab

2.629,43 €

6.      Rasenurnenwahlgrab

2.682,28 €

7.      Muslimisches Grabfeld

3.870,98 €

   

C. Zubettung

 

1.      Zubettung einer Urne (in ein belegtes Grab)

1.133,87 €

II. Verlängerung Nutzungsrecht je Stelle und Jahr

A. Wahlgrab

neu

1.      Wahlgrab

31,14 €

2.      Wahlgrab doppeltief

38,47 €

3.      Rasenwahlgrab

32,53 €

4.      Rasenwahlgrab doppeltief

45,90 €

5.      Urnenwahlgrab

105,26 €

6.      Rasenurnenwahlgrab

108,28 €

   

B. Andere Gräber

neu

1.      Muslimisches Grabfeld

41,29 €

III. Bestattungsgebühren

A. Herstellung der Grabstätte

neu

1.      von Personen von 10 und mehr Jahren in Reihen- oder Wahlgräbern

813,43 €

2.      Zuschlag bei Erstellung im doppelttiefen Grab

162,69 €

3.      von Personen unter 10 Jahren

81,34 €

4.      von Urnen

569,40 €

5.      Zuschlag bei starkem Frost

40,67 €

6.      Zuschlag für Belüftungsmaßnahmen

 

6.1. nur mit Kies

81,34 €

6.2. mit Kies- und Styroporplatten

89,48 €

6.3. mit Porzyl-Stäben

97,61 €

7.    Zuschlag für Abfuhr des überschüssigen Bodens

81,34 €

   

B. Durchführung der Bestattung

neu

1.    bei Gestellung von 4 Trägern

813,43 €

2.    bei Gestellung von Trägern

203,36 €

3.    Zuschlag für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen

81,34 €

4.    für notwendige Fahrtaufwendungen

40,67 €

   

C. Sonstige Leistungen

neu

1.    Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegung von Leichen

813,43 €

2.    Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegung von Urnen

569,40 €

3.    Zuschlag in besonders erschwerten Fällen

81,34 €

IV. Benutzungsgebühren
 

neu

1.    Friedhofskapelle

600,00 €

2.    Leichenzelle je Tag

184,96 €

3.    Grabtrittplatten

 

3.1  Reihengrab/ Wahlgrab doppeltief

36,47 €

3.2  Wahlgrab

72,94 €

3.3  Kindergrab

29,18 €

3.4  Urnenreihengrab

7,29 €

3.5  Urnenwahlgrab

9,12 €