Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 25.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest.
Die Satzung steht im Bereich Ortsrecht zur Verfügung oder kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.
Wir sind Mitglied im 