Amtliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach

Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Änderung Nr. 52 in Rottenburg am Neckar – Kernstadt

Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets – Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich „Hofgut Martinsberg“

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bereich „Hofgut Martinsberg“ (Änderung Nr. 52) in Rottenburg am Neckar – Kernstadt eingeleitet wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Auslegung statt.

Inhalt der 52. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in ein geplantes sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 08.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.08.2024 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird die Planzeichnung und Begründung auf der Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar unter

https://www.rottenburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.65652.htm?lnav=2

zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 22.08.2024 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von

Montag, dem 08.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.08.2024

  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Per Fax: 07472/165-302

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Rottenburg, am Neckar, den 28.06.2024

Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach