Zahlungspflicht während der Bearbeitungszeit
Bis der Antrag auf Kostenübernahme durch das Landratsamt genehmigt wurde, sind die Eltern weiterhin verpflichtet, die Betreuungskosten zu zahlen.
Vorläufige Aussetzung der Zahlungen
Sollten Sie ein Duplikat für einen Folgeantrag einreichen, können wir auf Antrag eine vorläufige Aussetzung der Zahlungsverpflichtung gewähren, bis die Genehmigung durch das Landratsamt vorliegt.