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2024-08-20 09:07:18
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Gewerbe ummelden

Änderungen Ihres Gewerbes müssen Sie beim Bürgeramt anzeigen.

Sie möchten

  • den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen
  • den Standort einer unselbständigen Niederlassung wechseln
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Auch wenn Sie reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausüben oder ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, falls Sie den Gewerbegegenstand ändern oder auf andere Waren oder Dienstleistungen ausdehnen möchten.

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus.
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

  • ausgefülltes Formular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands ummelden.

17,50 EUR
(bei mehreren Gesellschaftern pro Person)

 
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