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2024-08-20 09:00:03
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Gewerbe anmelden

Die Aufnahme oder den Wechsel eines Gewerbes müssen Sie beim Bürgeramt anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Sie möchten

  • gewerblich tätig werden oder
  • eine gewerbliche Zweigniederlassung oder eine gewerbliche Zweigstelle betreiben.

Die Anmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie grundsätzlich das Formular "Gewerbe-Anmeldung" verwenden.

Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Wenn die Anmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Die für die Anzeige zuständige Stelle leitet die Gewerbeanzeige an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

  • ausgefülltes Formular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Achtung: Zusätzliche Besonderheiten gelten bei überwachungsbedürftigen Gewerben.

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Beginn der Gewerbetätigkeit anmelden.

17,50 EUR
(bei mehreren Gesellschaftern pro Person)

 
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