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2023-05-15 17:25:19
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Bauakten (Einsichtnahme)

Bei berechtigtem Interesse kann Ihnen Einsicht in die bei der Gemeindeverwaltung vorhandenen Bauakten gewährt und Auszüge kopiert oder digital übersandt werden.

Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Bitte senden Sie uns ein Schreiben oder eine E-Mail und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.

  • Nachweis über ein berechtigtes Interesse (i. d. R. handelt es sich dabei um einen Nachweis über das Eigentum des Bauobjektes)
  • Ausweisdokument

9,00 EUR/15 Min.

 
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