Für Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde (Landratsamt Tübingen, Abteilung Soziales).
Handzeichen dürfen nicht beglaubigt werden.
Unterschriftsbeglaubigungen auf Dokumenten, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an ein Notarbüro.