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2024-03-06 15:44:59
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Unterschriftsbeglaubigung

Bei Neugründung oder Wechsel der Vorstandschaft eines Vereines, benötigen Sie für den Eintrag ins Vereinsregister eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften. Das selbe gilt für Satzungsänderungen.

Andere Unterschriftsbeglaubigungen sind nur eingeschränkt möglich und unter Umständen mit höheren Kosten verbunden. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Ausweisdokument
  • erforderliche Formulare

Für Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde (Landratsamt Tübingen, Abteilung Soziales).

Handzeichen dürfen nicht beglaubigt werden.

Unterschriftsbeglaubigungen auf Dokumenten, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind dürfen nicht beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an ein Notarbüro.

7,50 EUR/Fall

Die erforderlichen Antragsformular laden Sie bitte auf der Homepage des Vereinsregisters beim Amtsgericht Stuttgart herunter.

 
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