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2023-10-05 13:16:14
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Wohnsitz ummelden

Wenn Sie innerhalb von Starzach umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Sie müssen sich persönlich anmelden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Ummeldung die Anschrift auf Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

 
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