Sie müssen sich persönlich anmelden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Unter folgendem Link können Sie Ihren Wohnsitz auch online bequem von zu Hause aus anmelden:
Wohnsitzanmeldung