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2023-10-05 13:12:53
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Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Hauptwohnsitzgemeinde abmelden, wenn Sie:

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Umzug oder Wohnungsaufgabe

Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die von Ihnen erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
  • Auslandsanschrift
  • Abmeldedatum

Seit 01. November 2015 müssen bei Wegzügen ins Ausland Wohnungsgeberbestätigungen vorgelegt werden.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

 
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