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2023-10-05 12:10:03
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Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes, beantragen. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland planen, informieren Sie sich zunächst darüber, welche Reisedokumente Sie für die Einreise benötigen. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren: zehn Jahre gültig

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich.
    Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
  • Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Reisepasses abgeben.Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
  • Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:

    Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen wird die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten benötigt.
    Wenn eine sorgeberechtigte Person mit alleinigem Sorgerecht den Antrag stellt: Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Person sowie die Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Gegebenenfalls ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder einen nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
    Wenn eine Vormundschaft bei der Antragstellung vorliegt:
    Personalausweis oder Reisepass des Vormunds sowie die Urkunde über die Bestellung zum Vormund.

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
    Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
  • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
  • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist kostenlos.

  • Reisepass
    - Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
    - Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 EUR)
    - Personen ab 24 Jahren: 102,00 EUR
    - Personen unter 24 Jahren: 69,50 EUR
 
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