In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes, beantragen. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland planen, informieren Sie sich zunächst darüber, welche Reisedokumente Sie für die Einreise benötigen. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: zehn Jahre gültig
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.