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2023-10-05 12:06:52
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Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses.

Die Verlustanzeige persönlich bei den zuständigen Stellen erstatten.

Sofern Sie im Zuge der Verlustmeldung ein neues Dokument beantragen möchten, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragenReisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen".

  • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
  • Neuantrag des Reisepasses: nach Bedarf oder schnellstmöglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen
  • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist kostenlos

  • Reisepass
    - Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR
    - Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 EUR)
    - Personen ab 24 Jahren: 102,00 EUR
    - Personen unter 24 Jahren: 69,50 EUR
 
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