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2023-09-13 10:51:37
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Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

  • dringend einen Ausweis benötigen und
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.


Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Hinweis: Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.

Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

  • Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
    Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen:
    Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen wird zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten und die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten benötigt.
    Wenn eine sorgeberechtigte Person mit alleinigem Sorgerecht den Antrag stellt:
    Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Person sowie Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
    Wenn eine Vormundschaft bei der Antragstellung vorliegt:
    Personalausweis oder Reisepass des Vormunds sowie die Urkunde über die Bestellung zum Vormund.

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

  • 10,00 EUR
  • 13,00 EUR Zuschlag, wenn
    - die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
    - eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
 
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